Zum Hauptinhalt springen

Lärmschutz

Themenpapiere der Fraktion

Etwa drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. Fast die Hälfte der Bevölkerung leidet unter Fluglärm. 35 Prozent stört der Lärm der Bahn. Es sind aber nicht nur die Verkehrsmittel, auch Produktion und Gewerbe sind teilweise mit hohen Lärmpegeln verbunden.

Eine der zentralen Auswirkungen des Umgebungslärms ist die Lärmbelästigung. Lärm wirkt sich negativ auf die Kommunikation, die Erholung und die Entspannung aus. Aber auch konzentriertes Arbeiten und das psychische Wohlbefinden werden durch Lärm negativ beeinflusst. Diese Beeinträchtigungen tragen wesentlich zur Lärmbelästigung der Betroffenen bei.

Um die Problematik der Lärmbelastung zu beheben, sind Maßnahmen zum Schutz vor Lärm notwendig. Grundlage für viele weitere Bestimmungen zur Regelung des Lärmschutzes ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Als Vergleich für die folgenden Höchstgrenzen bietet sich die normale Gesprächslautstärke an, die bei ungefähr 50 Dezibel liegt.

Arbeitsschutz gegen Lärm

Wesentliche arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz sind die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) sowie die Arbeitsplatzverordnung.

Die LärmVibrationsArbSchV sieht vor, dass je nach Auslösewert bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitenden nicht zu gefährden. Grundsätzlich sollte ein Wert von 80 Dezibel (dB) nicht überschritten werden. Für Büroarbeitsplätze sieht die Arbeitsplatzverordnung Werte zwischen 35 und 55 dB(A) vor.

Verkehrslärm

Verkehrslärm führt bei vielen Bundesbürger*innen zu ungenügendem Schlaf. Schlafmangel führt zur Verschlechterung des Immunsystems, der Verdauung, des Zuckerstoffwechsels aber auch der emotionalen Stabilität. Es drohen physische und psychische Beschwerden, wie Schlafstörungen, Krebserkrankungen, Depressionen oder Burn-Out. Dadurch wird das soziale Umfeld beeinträchtigt, die Gesundheitskosten steigen und die Leistungsfähigkeit lässt nach. Die Zahl der unter zu viel Verkehrslärm Leidenden zeigt, dass die bisher beschlossenen Gesetze und Verordnungen der EU und der Bundesrepublik sind für den Schutz gegen Lärm nicht ausreichen.

Die Lärmpegel werden laut Richtlinien bis jetzt rechnerisch ermittelt. Messungen sind nicht zwingend vorgesehen. Lärmspitzen werden bei dieser Methode nicht unbedingt berücksichtigt. Ebenso spielen die realen Bedingungen vor Ort bei der Lärmbewertung keine Rolle. Deshalb fordert die LINKE als einen ersten Schritt zu effektiverem Lärmschutz, die Lärmkartierung durch reale Lärmmessungen zu verbessern. Dabei werden neben den Durchschnittswerten auch Einzelereignisse und die Umstände vor Ort berücksichtigt, wie die erhöhte Wahrnehmung eines Einzelereignisses während der Nacht. Wir schlagen vor, dass bei Baugenehmigungen Lärmgutachten für benachbarte Gebäude, nicht nur den vom Gebäude ausgehenden Lärm berücksichtigen. Auch dass durch die Baumaßnahme eine andere Schallwellenausbreitung von bestehenden Lärmquellen (z.B. Straßen, Schienen) entstehen kann, muss Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein.

Seit dem 1. Januar 2016 gelten dieselben Grenzwerte für Schienen- wie für Verkehrslärm. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Seitdem können Investitionen von Eisenbahnunternehmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanziert werden, wenn der Lärmpegel die zugelassenen Werte überschreitet. DIE LINKE. im Bundestag fordert, dass auch bereits bestehende Straßen angepasst werden.

Der Lärm von Flugzeugen – da der Lärm vor allem von Starts und Landungen ausgeht – tritt örtlich geballt in der Umgebung von Flughäfen auf, wo die Beeinträchtigung oft als besonders hoch empfunden wird. Einfluss auf die Verteilung des Lärms haben die Flugrouten. Für den Schutz des Schlafs der Bevölkerung fordert die Fraktion DIE LINKE ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.

Weniger Lärm durch Regionalisierung der Wirtschaft

Die Globalisierung und Beschleunigung der kapitalistischen Produktionsweise hat die Zahl der Transporte rapide gesteigert. DIE LINKE. setzt auf Verkehrsvermeidung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Regionalisierung der Wirtschaft wird die Zahl der notwendigen Güterbewegungen rapide vermindern.

DIE LINKE fordert

  • Umgebungslärm, Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm mit einem verbindlichen Lärmschutzgesetz zu regeln und zu verringern. Die Mittel für den Lärmschutz müssen aufgestockt werden.

  • Bundesweites Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.

  • Gute Ausstattung der Landesbehörden, um die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren zu können.

  • Die Verminderung des motorisierten Verkehrs, dadurch kann der Verkehrslärm flächendeckend vermindert werden.

  • Durch Verlagerung von Gütern von der Straße auf die Bahn Lärmbelastung mindern.

  • Für besonders lärmbelastende Branchen und Arbeitsplätze müssen wirksame Lärmminderungsprogramme entwickelt und umgesetzt werden.