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Gender Budgeting

Themenpapiere der Fraktion

„Gender Budgeting“ steht für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushalt. Bei der Planung und Durchführung eines Haushalts werden immer politische Prioritäten gesetzt. Indem genau geschaut wird, wie sich diese Entscheidungen auf die Geschlechter auswirken, kann auch sehr viel bewusster gesteuert werden – auch über die Kategorie Geschlecht hinaus. Kurz: Gender Budgeting ist in Zahlen gegossene Gleichstellungspolitik.

Die Erfahrungen mit Gender Budgeting von kommunaler bis internationaler Ebene zeigen, dass die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben geschlechtsspezifische Auswirkungen haben. Einen geschlechtsneutralen Haushalt, wie es die Bundesregierung immer wieder behauptet hat, gibt es nicht. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dabei dürfen natürlich das Geld und seine enorme Lenkungswirkung nicht außer Acht bleiben.

Um es anschaulich zu machen: Das Land Berlin stellte fest, dass deutlich mehr Männer die Angebote für Beratung und Coaching für Existenzgründungen wahrnahmen, und beschloss Maßnahmen, um verstärkt Frauen dafür zu gewinnen. Während ein eher reicher Bezirk Maßnahmen beschloss, um mit ihren Bildungsangeboten vermehrt auch Jungen zu erreichen, entschied ein anderer dagegen, insbesondere den Mädchen aus traditionell islamisch geprägten Familien diesen von ihnen genutzten Freiraum zu erhalten.

Die Ampel-Koalition hat Gender Budgeting zwar als Ziel in ihrem Koalitionsvertrag benannt, will dieses aber nur auf „geeignete Einzelpläne“ anwenden. Auf eine Nachfrage der Linksfraktion konnte die Regierung keine Kriterien für solche geeigneten Einzelpläne nennen. Die Umsetzung dieses Ziels ist daher unwahrscheinlich.

Gender Budgeting macht Haushalte transparenter, fördert gesellschaftliche Debatten und dient damit auch der Demokratie. DIE LINKE will Gender Budgeting als Prinzip in allen öffentlichen Haushalten verankern. Nach österreichischem Vorbild sollte dieses Ziel auch ins Grundgesetz aufgenommen werden.