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Demokratiefördergesetz

Themenpapiere der Fraktion

Seit 2001 werden Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit Bundesmitteln gefördert. Auslöser für diese Förderung war eine weitere Welle extrem rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, auf die die damalige Bundesregierung mit der Etablierung eines Bundesprogramms reagierte, mit dem Initiativen und Projekte in den Bundesländern gefördert werden sollten, die die Zivilgesellschaft in der Auseinandersetzung mit der extremen Rechten unterstützen. Mobile Beratungen gegen Rechtextremismus und Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt wurden und werden mit diesen Mittel genauso gefördert, wie zahlreiche Modellprojekte zu Themen der Antisemitismus-, Rassismus- und Rechtsextremismusprävention.

Umstritten war von Anfang an die Förderung von Projekten mit Bundesmitteln, die jedoch vor allem in den Ländern und Kommunen aktiv waren und sind. Trotz der Beteiligung der Länder an der Finanzierung gibt es bis heute Probleme, eine dauerhafte Finanzierung zu sichern. Der Bund darf nur Modellprojekte in den Ländern fördern und so hangeln sich die seit Jahrzehnten erfolgreichen und etablierten Projekte von einer Förderperiode zur nächsten.

DIE LINKE fordert seit vielen Jahren eine dauerhafte Absicherung dieser wichtigen Projekte und hat im Bundestag immer wieder die Forderung nach langfristiger Finanzierung eingebracht.

Ein Blick auf die Entwicklung der extremen Rechten, der Gewalt von rechts, eines zunehmenden Antisemitismus und eines grassierenden Rassismus zeigt sehr schnell, dass es sich hier um eine Daueraufgabe handelt, die auch dauerhaft abgesichert werden muss.

Mit einem von Initiativen und auch der LINKEN seit Jahren geforderten Demokratiefördergesetz soll eine solche dauerhafte Finanzierung durch den Bund ermöglicht werden. Angekündigt wurde ein solches Gesetz schon 2016 von der damals zuständigen Ministerin Manuela Schwesig, bis heute existiert es jedoch nicht. Erst die Serie rechtsterroristischer Taten mit dem Mord an Walter Lübcke und den Anschlägen von Halle und Hanau hat Bewegung in die Debatte gebracht. Aus dem zuständigen Familienministerium wurde ein mit dem Innenministerium abgestimmter Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, der dort jedoch im Frühjahr 2021 gestoppt wurde. Grund ist das Veto aus der CDU/CSU-Fraktion, die einem solchen Gesetzentwurf nur zustimmen will, wenn die politisch höchst umstrittene und unsinnige Extremismusklausel in den Entwurf aufgenommen wird.

Mit dieser Klausel werden die seit Jahren aktiven Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus selbst unter „Extremismusverdacht“ gestellt, sollen sie doch versichern, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Die Union betreibt hier die alte Gleichsetzung von rechts und links unter dem Label des „Extremismus“. Antifaschistisches Engagement gilt den Konservativen als verdächtig und wer sich gegen die extreme Rechte engagiert, steht bei ihnen schnell im Verdacht, selbst ein „Linksextremist“ zu sein.

DIE LINKE fordert die sofortige Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, um endlich eine dauerhafte Finanzierung der Projekte zu ermöglichen. Die unsinnige Extremismusklausel hat in einem solchen Gesetz nichts zu suchen, verdeckt sie doch nur den Blick dafür, dass die Gefahren für die Demokratie häufig aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Wer noch vor wenigen Jahren von der Migration als „Mutter aller Probleme“ sprach (Innenminister Horst Seehofer und Teile der Unionsfraktion) und in Thüringen bereit war, mit der AfD einen Ministerpräsidenten zu wählen, sollte nicht mit dem Extremismusbegriff hantieren und die Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und die extreme Rechte blockieren.


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