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Arbeit auf Abruf

Themenpapiere der Fraktion

Arbeiten, wann es den Betrieben passt – das ist Arbeiten auf Abruf! Unternehmen feiern dies als flexibles Personalinstrument. Und die Beschäftigten? Letzten Monat sieben Stunden, diesen vielleicht 16 und nächsten Monat? Keine gute Grundlage, um die Miete zu zahlen oder die Raten für die kaputte Waschmaschine aufzubringen. Arbeit auf Abruf wälzt nicht nur die wirtschaftlichen Risiken einseitig auf die Beschäftigten ab, sondern verhindert auch deren Planungs- und Einkommenssicherheit.

Seit 2019 ist Arbeit auf Abruf im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz zwar eingeschränkt: Beschäftigte müssen vier Tage im Voraus informiert werden und wenn der Arbeitsvertrag keine klare Stundenzahl nennt, werden automatisch 20 Stunden pro Monat festgelegt. Auch für die Über- und Unterschreitung der vereinbarten Arbeitszeit gibt es neue Grenzen. Das Problem: Beschäftigte können „freiwillig“ auch kurzfristig einspringen und mehr oder weniger arbeiten, als es die gesetzlichen Grenzen vorsehen. In Zeiten von plattformbasierten Arbeiten, z. B. als Lieferfahrerin oder Lieferfahrer wird diese beschäftigtenfeindliche Arbeitsform neben der Soloselbstständigkeit bei jungen Start-ups immer beliebter.

Die Fraktion DIE LINKE fordert an der Seite der Gewerkschaften die Abschaffung von Arbeit auf Abruf. Für uns ist Gute Arbeit sozial abgesichert, planbar und gut entlohnt. Denn Arbeit auf Abruf ist eine prekäre Beschäftigung und missbrauchsanfällig.


 [JR1]A-Z verlinken: Plattformarbeit

 [JR2]A-Z verlinken

 [JR3]A-Z verlinken