Zum Hauptinhalt springen

Juristische Erinnerungskultur in Deutschland – muss der „Palandt“ umbenannt werden?

Interfraktionelles Fachgespräch, 05. Juni 2019, 18:00 - 20:00, Deutscher Bundestag, Jacob-Kaiser-Haus

Fachgespräch gemeinsam mit den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion

Mit dem Aufstieg rechtspopulistischer Bewegungen in Europa rückt auch die Aufarbeitung des Nationalsozialismus wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Namen spielen dabei eine wichtige Rolle, denn überall – von Gebäuden bis zu Buchrücken – finden sich Artefakte der NS-Zeit. So auch beim Zivilrechtskommentar „Palandt“ – ein Klassiker der Rechtswissenschaft, an dem wohl keine Juristin und kein Jurist vorbeikommt. Der Namensgeber des Werks, Otto Palandt, war Mitglied der NSDAP, Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und trieb die „Arisierung“ des deutschen Rechtswesens voran. Nach Palandt sollten Jurist*innen die „Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum“ begreifen und lernen, „Volksschädlinge zu bekämpfen“.

Die Initiative „Palandt umbenennen“ fordert deshalb ein Umdenken: Kein juristisches Standardwerk dürfe den Namen eines NS-Täters tragen. Man solle besser der Opfer gedenken, wie des jüdischen Juristen Otto Liebmann, der die Reihe ursprünglich herausgegeben hatte, bevor er seinen Verlag im Zuge der Arisierung verkaufen musste. Der Beck-Verlag, in dem der „Palandt“ seit über 80 Jahren erscheint, meint hingegen, die Bezeichnung diene der Erinnerungskultur. Anstatt Namen zu tilgen, müsse man sich kritisch mit ihnen auseinandersetzen.

Anlässlich dieser Debatte laden die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD zum interfraktionellen Fachgespräch mit Vertreter*innen der Initiative „Palandt umbenennen“, des Beck-Verlags, des Deutschen Anwaltvereins und dem Journalisten Christian Bommarius ein. In einer Podiumsdiskussion werden wir der Kontroverse auf den Grund gehen und mögliche Lösungen ausloten. Die Veranstaltung richtet sich an Jurist*innen, Student*innen, Referendar*innen sowie an alle historisch und politisch interessierten Bürger*innen.

Eine Anmeldung ist aufgrund der Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Bundestages nicht mehr möglich. 
Für den Einlass ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild notwendig.