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Zwangsverrentung heißt Rentenkürzung und Ausmusterung

Von Matthias W. Birkwald, erschienen in Clara, Ausgabe 30,

Im Gespräch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE

Die Frühverrentung bedeutet monatlich erheblich weniger Geld. Heike Domhardts Rente würde nicht einmal die Höhe der Grundsicherung erreichen. Hätte sie überhaupt Anspruch darauf?

Matthias W. Birkwald: Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben die Betroffenen erst ab dem regulären Renteneintrittsalter. Bis dahin müssten sie Sozialhilfe beantragen. Die Bedingungen sind bei Vermögen und Einkommen deutlich schärfer als bei der Grundsicherung. Es ist möglich, dass zwangsverrentete Personen erst einmal bisher geschütztes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie wieder Leistungen beziehen dürfen.

Was war das politische Ziel dieser frühen Rente? Die Betroffenen bleiben damit doch auf Sozialtransfers angewiesen.

Die Zwangsverrentung ist Teil eines gigantischen Rentenkürzungsprogramms. Eine erzwungene Frühverrentung bedeutet Abschläge auf die Rentenleistungen in Höhe von 0,3 Prozentpunkten pro Monat auf Rentenleistungen bis zum Lebensende. Die Renten werden auf Dauer bis zu 14,4 Prozent gekürzt, wenn die Rente erst ab 67 voll greift. Hinzu kommt, dass die vorgezogene Rente bei vielen nicht existenzsichernd ist. Sozialhilfe muss beantragt werden, und das heißt gegenüber Hartz IV noch einmal verschärfter Rückgriff auf Vermögen und Einkommen. Auch Kinder und Eltern bleiben in der Sozialhilfe – anders als bei der Grundsicherung im Alter – nicht verschont.

Als die Zwangsverrentung beschlossen wurde, regierte schon einmal die Große Koalition. Hat DIE LINKE gegenüber dem Mehrheitsbeschluss etwas verhindern können?

DIE LINKE hat sich massiv gegen die Einführung der Zwangsverrentung gewehrt. Auf parlamentarischer Ebene haben wir mit zahlreichen Anfragen, Anträgen und einem Rentenabschlagsverhinderungsgesetz gegen die Zwangsverrentung gekämpft. Wir – und der damalige rot-rote Berliner Senat – haben mit unseren Aktivitäten immerhin die damalige Bundesregierung zu nennenswerten Einschränkungen drängen können. So wurde der früheste Zeitpunkt auf 63 Jahre statt auf 60 Jahre festgelegt, und es wurde eine sogenannte Unbilligkeitsverordnung erlassen, die einige – nach der Rechtsprechung nicht abschließend definierte – Härtefälle beschreibt, bei denen eine Zwangsverrentung unzulässig ist.

 

Was raten Sie Frauen und Männern? Wie können sie sich wehren?

Betroffene müssen sich wehren. Es muss Widerspruch eingelegt und gleichzeitig beim Sozialgericht im Rahmen des sogenannten vorläufigen Rechtsschutzes aufschiebende Wirkung für den Widerspruch beantragt werden. So kann das Jobcenter verpflichtet werden, von einem Rentenantrag abzusehen. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hat hilfreiches Material erarbeitet, wie im Einzelnen vorzugehen ist. Gegenwehr ist notwendig und vielfach erfolgreich, weil von den Ämtern oft (Verfahrens-)Fehler gemacht werden. Und Gegenwehr lohnt sich: Je später der faktische Renteneintritt erfolgt, desto geringer sind die Abschläge.

Das Gespräch führte Gisela Zimmer.