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Zeit für’s Gleichstellungsgesetz

erschienen in Querblick, Ausgabe 11,

Die gemeinsame Vereinbarung mit der Wirtschaft hat ausgedient
Mit der freiwilligen »Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft« hat die Regierung ihre Handlungsfähigkeit gegen Empfehlungen eingetauscht. Es wird auf freiwillige Verpflichtungserklärungen gesetzt statt auf wirksame gesetzliche Regelungen. Ohne Erfolg. Wirkliche Gleichstellung wäre durchsetzbar, wenn der politische Wille dazu bestünde. DIE LINKE fordert endlich ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft, das sich an folgenden Eckpunkten orientiert:

Das Gesetz muss für die wesentlichen Entscheidungsprozesse in der Privatwirtschaft die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen. Das Ziel des Gesetzes ist erfüllt, wenn im Betrieb ebenso viele Frauen wie Männer beschäftigt sind und der Durchschnittsverdienst von Frauen und Männern gleich ist oder Frauen und Männer in allen Entgeltgruppen sowie auf allen Stufen der betrieblichen Hierarchie zur Hälfte vertreten sind. Um die Gleichstellung zu gewährleisten, muss jeder Betrieb ab fünf Beschäftigten dazu jährlich eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur vorlegen, differenziert nach Tätigkeiten sowie Funktions- und Verantwortungsstufen.

Betriebe sind verpflichtet, einen Maßnahmeplan zur Förderung der Gleichstellung mit nachprüfbaren Zielen vorzulegen. Dieser ist innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen. Falls dieser Maßnahmeplan nicht umgesetzt wird, fordert DIE LINKE unter anderem die Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten. Sie soll das Recht haben, über jede strukturelle, organisatorische, personelle und soziale Maßnahme zur Gleichstellung der Geschlechter im Betrieb rechtzeitig und umfassend informiert und beteiligt zu werden.

Darüber hinaus soll der Betriebsrat zur Mitwirkung an der Gleichstellungskonzeption verpflichtet werden und hinsichtlich der Auswahl und Ausgestaltung der Handlungsfelder ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht haben. In Betrieben ohne Betriebsrat berät das Unternehmen mit einer Koordinationsstelle und/oder der Gleichstellungsbeauftragten die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und legt im Einvernehmen mit diesen betriebliche Richtlinien fest.

Bei Verstößen gegen das Gesetz können Ansprüche durch Betroffene geltend gemacht werden. Wenn beispielsweise der Betrieb den Verpflichtungen zur Förderung von Familie und Beruf nicht nachgekommen ist, kann ein Anspruch auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten erfolgen oder bei Diskriminierung sich ein Anspruch auf Einstellung und/oder Beförderung ergeben.

DIE LINKE fordert, zur Durchsetzung  statt der bisher nur individuellen auch die kollektiven Klagemöglichkeiten zu ermöglichen. Notwendig dafür ist ein Verbandsklagerecht.
Katja Haese / Jutta Kühl