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»Wir bleiben bei unserer Kritik«

erschienen in Clara, Ausgabe 25,

DIE LINKE hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt geklagt.
Warum die Klage notwendig war, erklärt der Jurist Prof. Andreas Fisahn.

Sie haben DIE LINKE vor dem
Bundesverfassungsgericht vertreten. Was war das Ziel der Klage?

Andreas Fisahn: Wir wollen das Grundgesetz schützen. Denn ESM und Fiskalpakt bedeuten letztlich: Der Haushalt der Bundesrepublik wird nicht mehr vom Bundestag bestimmt, sondern von der Europäischen Kommission. Darum geht
es der Regierung beim Fiskalpakt:
Die Staaten geben die Hoheit über ihre Haushalte ab. Das ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Stimmen der Bevölkerung werden entwertet. Man sagt: »Ihr könnt wählen, wen ihr wollt – am Ende entscheidet immer die Kommission.«

Und der ESM?

Der ESM wiederum ist das Lockmittel. Hilfen gibt es nur, wenn die Sparmaßnahmen des Fiskalpakts umgesetzt werden. Das verfassungsrechtliche Problem aber liegt dort, wo finanzielle Risiken von der Bundesrepublik eingegangen werden,
die kaum kalkulierbar sind. Es wird mit dem Steuergeld der Leute gespielt und
niemand weiß, wie viel Deutschland am Ende zahlen muss.

Dem hat das Bundesverfassungsgericht aber jetzt einen Riegel vorgeschoben …

… genau, das ist der zentrale Erfolg unserer Klage. Die Bundesregierung wollte aus dem ESM eine Bank machen, die frei am Markt agieren kann, ohne dass klar ist, womit die Steuerzahler am Ende für die Bankenrettung haften. Finanzminister Wolfgang Schäuble hätte im Gouverneursrat ohne Kontrolle mit dem Steuergeld der Bürger spielen können. Jetzt muss bei einer Überschreitung der deutschen Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro der Bundestag gefragt werden.

Und es gibt
eine weitere Auflage.

Die Mitarbeiter des ESM unterliegen zwar der Schweigepflicht, Bundestag und Bundesrat aber müssen sie jetzt informieren.
Da haben wir mehr Transparenz erreicht.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht die Unterschrift
des Bundespräsidenten unter die beiden Gesetze ermöglicht.

So ist es. Wir wollten etwas anderes.
Wir bleiben aber bei unserer Kritik.
Sie ist zwar nun nicht mehr Gegenstand juristischer Debatten; der eingeschlagene Weg der Krisenbewältigung kann aber immer noch politisch kritisiert werden.

Das Interview führte Thomas Feske.

Professor Andreas Fisahn ist Jurist
und war Prozessbevollmächtigter
der Fraktion DIE LINKE für die Klage gegen den Fiskalpakt.