Zum Hauptinhalt springen

Werkverträge regulieren !

erschienen in Clara, Ausgabe 24,

Infos zu Werkverträgen

Man kann drei verschiedene Formen unterscheiden:
den Scheinwerkvertrag, der als Werkvertrag bezeichnet wird, aber Leiharbeit darstellt,
echte Werkverträge, durch die ein Teil der bisherigen unternehmerischen Aktivitäten in der Regel dauerhaft von einem Dritten in eigener Verantwortung übernommen wird,
Werkverträge des Alltagslebens, zum Beispiel Handwerkerleistungen.
Bei den ersten beiden Formen von Werkverträgen besteht dringender Handlungsbedarf, denn damit drücken Unternehmen Gehälter und unter-laufen Tarifverträge. Gewerkschaften gehen davon aus, dass die Zahl der betroffenen Beschäftigten inzwischen in die Millionen geht. DIE LINKE hat als erste Fraktion ein Konzept zur Verhinderung des systematischen Missbrauchs von Werkverträgen in den Bundestag eingebracht. Gefordert werden eindeutige gesetzliche Festschreibungen, in welchen Fällen Missbrauch von Werkver-trägen und damit verdeckte Leiharbeit vorliegt. Darüber hinaus müssen auch rechtlich einwandfreie Werkverträge reguliert werden. DIE LINKE fordert bei Ausgliederungen durch Werkverträge: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!