Zum Hauptinhalt springen

Wer bekommt Mindestlohn? Und wer geht leer aus?

erschienen in Klar, Ausgabe 34,

Klar beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den gesetzlichen Mindestlohn.

Ab wann gilt der Mindestlohn?

Ab dem 1. Januar 2015. Grundsätzlich erhalten alle, die in Deutschland arbeiten, einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro brutto. Doch für einige Branchen gelten Übergangsregelungen bis Ende 2017. Und es gibt viele Ausnahmen.

In welchen Branchen darf vom Mindestlohn abgewichen werden?

Überall dort, wo Tarifverträge gelten, die Löhne unterhalb von 8,50 vorsehen. Die gibt es unter anderem im Friseurhandwerk, in der Fleischindustrie und in der Land- und Forstwirtschaft.

Wer bekommt ab 2015 keinen Mindestlohn?

Zeitungszustellerinnen, Saisonarbeiter sowie Menschen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung. Langzeiterwerbslose Menschen haben erst nach sechs Beschäftigungsmonaten Anspruch auf den Mindestlohn. Auch Menschen, die ein Praktikum vor Ausbildung oder Studium machen, das nicht länger als drei Monate dauert, müssen warten.

Gilt er auch für Minijobber und Rentnerinnen?

Auch Minijobber sowie Rentnerinnen und Rentner erhalten den Mindestlohn. Aber: Rund 300.000 Jugendliche mit Minijobs gehen leer aus.

Wann muss der Mindestlohn ausgezahlt werden?

Der Mindestlohn wird spätestens zum Ende des folgenden Kalendermonats fällig.

Wie wird er erhöht?

Eine Kommission berät alle zwei Jahre über eine Anpassung. Sie besteht aus Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaftern und wird von Wissenschaftlern beraten. Zum Schluss entscheidet die Bundesregierung.

Wie wird das Gesetz kontrolliert?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll hat die Aufgabe zu überprüfen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Um die Kontrollen zu verbessern, sollen in den nächsten Jahren zusätzliche Stellen geschaffen werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Kontrollen anfangs wenig wirksam sein werden: Die angekündigten 1600 zusätzlichen Arbeitsplätze beim Zoll werden voraussichtlich erst im Jahr 2019 eingerichtet sein. Auch Betriebsräte achten darauf, dass Mindestlöhne gezahlt werden.

Kann der Mindestlohn eingeklagt werden?

Ja. Das Gesetz gilt für alle. Firmen, die den Mindestlohn unterlaufen, drohen Bußgelder. Im Härtefall kann der Arbeitgeber auf Zahlung des Mindestlohns verklagt werden. Mitglieder können sich bei den Gewerkschaften kostenlos rechtlich beraten lassen.