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Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen – Schluss damit!

erschienen in Querblick, Ausgabe 2,

Weltweit sind etwa 150 Millionen Frauen von der grausamen Tradition betroffen

Auszüge aus der Bundestagsrede von Kirsten Tackmann, Frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zu Anträgen der Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema »Weibliche Genitalverstümmelung verhindern«.

Fatuma aus Äthiopien ist sieben Jahre alt. Zu ihrem Geburtstag versprachen ihr die Eltern ein großes Fest. Weil du dann zur Frau wirst, sagten sie. Sie verschwiegen aber: Dieser Tag ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Qualen, seelisch und körperlich. Was mit dem Begriff Beschneidung harmlos nach einem kleinen operativen Eingriff klingt, ist für die Mädchen schlimmste Folter. ?Es geht um die Entfernung der Klitoris und der Schamlippen sowie um die fast vollständige Verschließung der Vagina ohne Betäubung und sterile Instrumente. Es sind nicht nur die unvorstellbaren Schmerzen und die Lebensgefahr durch Verbluten und Infektionen infolge der Verstümmelung selbst. Es bleiben Probleme beim Urinieren, Schmerzen bei der Menstruation, Angst vor Geschlechtsverkehr und Angst vor dem Gebären. Es geht weltweit um bis zu 150 Millionen betroffener Frauen. Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen, für das es keine Rechtfertigung geben darf. Auch in Europa müssen wir uns mit Genitalverstümmelungen auseinandersetzen. Etwa 30000 Mädchen und Frauen sind davon bedroht oder wurden bereits dadurch verletzt. Selbst in Deutschland werden vermutlich Genitalverstümmelungen vorgenommen.

In zwei Dingen sind wir uns fraktionsübergreifend vermutlich einig: Erstens. Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die Frauen dauerhaft der sexuellen Selbstbestimmung und eines Teils ihrer Persönlichkeit beraubt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird in schwerster Form verletzt. Zweitens. Gegen Genitalverstümmelungen und ihre Folgen müssen wir dringend etwas tun. Erforderlich ist eine Ursachenbekämpfung, eine umfassende Beratung und Aufklärung auch in Deutschland, die Verbesserung der sozialen Situation bzw. des sozialen Status der bedrohten Frauen und Mädchen in ihrem Umfeld sowie effektive Maßnahmen zur gezielten Unterstützung von Frauen und Mädchen im Asylprozess.

Die Pro-Asyl-Studie 2006 zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat zum Beispiel bei Antragstellerinnen aus Eritrea festgestellt, dass bei Opfern sexueller Gewalt keine sensible Aufklärung des Sachverhaltes erfolgte. Vielmehr wurde im Bescheid der Tatbestand sogar bagatellisiert. Sonderbeauftragte des Bundesamts, die sich mit der geschlechtsspezifischen Verfolgung beschäftigen, wurden in vielen Fällen nicht hinzugezogen.

Wir fordern, dass das Vorbringen des Fluchtgrundes »Genitalverstümmelung« im Verlaufe eines Asylverfahrens nicht als gesteigertes oder verspätetes Vorbringen bewertet wird. Häufig verschweigen nämlich Frauen, gerade schwer traumatisierte Frauen, bei der Erstanhörung aus Scham eine Genitalverstümmelung. Erst nach einiger Zeit sowie psychologischer Betreuung und Beratung sind sie in der Lage, darüber zu reden. Länder mit bekannter Genitalverstümmelungspraxis dürfen nicht als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle zehn Sekunden wird weltweit ein Mädchen an seinen Genitalien verstümmelt, während meiner Rede also etwa 42. Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden, diese unmenschlichen Praktiken endlich zu beenden und ihre Folgen zu mindern.

Dr. Kirsten Tackmann, Frauen- und Agrarpolitische Sprecherin und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE.