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Was tun bei einer Kündigung?

erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Kompetente Beratung suchen:Die gibt’s bei der DGB Rechtsschutz oder den Einzelgewerkschaften für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos. Wer nicht Mitglied ist, sollte sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Fristen beachten: Spätestens drei Wochen nach Zugang der KündigungmussdieKlagebeim Arbeitsgericht sein.

Nichts unterschreiben: Niemals ohne vorherige Beratung Papiere beim Arbeitgeberunterschreiben.

Beim Amt melden: Sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden, sonst droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld I.