Kompetente Beratung suchen:Die gibt’s bei der DGB Rechtsschutz oder den Einzelgewerkschaften für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos. Wer nicht Mitglied ist, sollte sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Fristen beachten: Spätestens drei Wochen nach Zugang der KündigungmussdieKlagebeim Arbeitsgericht sein.
Nichts unterschreiben: Niemals ohne vorherige Beratung Papiere beim Arbeitgeberunterschreiben.
Beim Amt melden: Sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden, sonst droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld I.