• Leiharbeiter sollen vom ersten Arbeitstag an denselben Lohn wie ihre festangestellten Kollegen im Betrieb bekommen.
• Um die Belastungen durch häufigen Wechsel des Einsatzorts und das hohe Entlassungsrisiko zu kompensieren, sollen Leiharbeitskräfte eine Flexibilitätsprämie in Höhe von zehn Prozent des Bruttolohns erhalten.
• Damit Leiharbeitskräfte wieder Festanstellungen erhalten, soll die Verleihdauer auf drei Monate begrenzt werden. So lässt sich auch verhindern, dass Leiharbeitskräfte dazu missbraucht werden, reguläre Arbeitsplätze zu zerstören.
• Der Missbrauch von Leiharbeitskräften als Streikbrecher muss verboten werden.
• Kantinen und Sozialeinrichtungen in Einsatzbetrieben müssen auch Leiharbeitern zugänglich sein.
• Berufliche Weiterbildung im Einsatzbetrieb sollte auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern offenstehen.
• Betriebsräte in den Einsatzbetrieben müssen ein Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit in ihrem Betrieb erhalten.