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Warum muss Zumwinkel nicht in den Knast?

erschienen in Klar, Ausgabe 13,

Ex-Postchef prellt Steuerzahler um Millionen Euro

Jahrelang hat Klaus Zumwinkel (65) den Staat um mehrere Millionen Euro betrogen. Dass er trotzdem nicht ins Gefängnis muss, verdankt er auch einer Justizpanne: Ermittler hatten Beschlüsse zwölf Stunden zu spät ausgestellt.

Seit 1986 hat Zumwinkel Teile seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung versteckt. Bei seinen Machenschaften ging er »akribisch und mit krimineller Energie« vor, urteilte Richter Wolfgang Mittrup.

Wegen Hinterziehung von Steuern und Solidaritätszuschlägen in Höhe von 970 000 Euro verurteilte ihn das Bochumer Landgericht am 26. Januar 2009 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von einer Million Euro. Eine Strafe, die der Millionär Zumwinkel aus der Portokasse begleichen kann. Zumwinkels Verbrechen von vor 2002 verjährten, weil ein Ermittlungsrichter Beschlüsse zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte.

Die Summe der hinterzogenen Steuern, die vor Gericht behandelt wurde, verringerte sich so auf unter eine Million Euro - sehr zur Freude seiner Star-Anwälte Rolf Schwedhelm und Hanns Feigen: Ist die Steuerschuld geringer als eine Million Euro, kann die Haftstrafe grundsätzlich auf Bewährung ausgesetzt werden.

Zumwinkels tatsächliche Steuerschuld dürfte deutlich höher sein. Insgesamt hat Zumwinkel laut Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel nämlich bereits 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren nachgezahlt. Und auch die ursprüngliche Anklage ging davon aus, dass Zumwinkel alleine im Zeitraum von 2001 bis 2007 Steuern in Höhe von 1,2 Millionen Euro hinterzogen habe.

Zumwinkel hat sich mittlerweile seine Pensionsansprüche im Wert von rund 20 Millionen Euro auszahlen lassen und genießt im sonnigen Italien seinen Ruhestand.