Zum Hauptinhalt springen

Volksabstimmung gegen Autobahnprivatisierung!

erschienen in Clara, Ausgabe 44,

Am 1. Juni stimmte der Bundestag über zahlreiche Grundgesetzänderungen ab, am darauffolgenden Tag der Bundesrat. Es ging um die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine spätere (Teil-)Privatisierung der Autobahn. Die Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht attackierte im Parlament die Regierung: Der seien offenbar »die Renditewünsche der Allianz und anderer Konzerne wichtiger als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger«. Im Bundestag stimmten alle Mitglieder der Fraktion DIE LINKE gegen die entsprechenden Änderungen.

Im Bundesrat sollten die Bundesländer nach dem Willen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nur über ein Gesamtpaket abstimmen: Er knüpfte die Neureglung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen an die Zustimmung zur Autobahnprivatisierung und versprach den Ländern knapp 10 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen. Die Landesregierungen von Thüringen, Berlin und Brandenburg, an denen DIE LINKE beteiligt ist, beantragten in der Länderkammer zunächst, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um getrennte Abstimmungen zu erwirken. Dafür gab es jedoch keine Mehrheit. Daraufhin stimmten sie mit allen anderen Bundesländern dem Gesamtpaket zu.

In einer gemeinsamen Erklärung forderten daraufhin die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, die Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger sowie Regierungsvertreter aus den drei Bundesländern, bei solch weitreichenden Entscheidungen das Volk abstimmen zu lassen.

 

clara dokumentiert die gemeinsame Erklärung in Auszügen:

»Die Länder mit der LINKEN in Regierungsverantwortung haben heute im Bundesrat den Antrag gestellt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Gründung einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft, die in Zukunft für die Verwaltung der Autobahnen zuständig sein soll, zu verhindern. Denn die von der Koalition aus CDU/CSU und SPD entworfenen neuen Verfassungsartikel lassen zu, dass Banken, Versicherungen und andere Finanzinvestoren in Zukunft über Öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP) oder auch über teure Fremdfinanzierung enorme Renditen aus dem öffentlichen Gut Autobahn ziehen können. Dieser Antrag wurde von den anderen Ländern abgelehnt.

Autobahnen gehören weder der Bundesregierung noch den Abgeordneten von Union und SPD, sondern dienen der öffentlichen Daseinsvorsorge: Sie wurden von der Allgemeinheit bezahlt und müssen deshalb unter Kontrolle der Allgemeinheit bleiben. Sie dürfen nicht per Grundgesetzänderung Konzernen und Versicherungen als Renditeobjekt in den Rachen geworfen werden.

Der Bundestag ist seiner zentralen Rolle als Interessenvertretung der Bevölkerung nicht gerecht geworden, weil er – gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE – die Türen für die Autobahnprivatisierung geöffnet hat. DIE LINKE fordert, dass Infrastruktur nicht von Parlament und Regierung verscherbelt werden kann. Solch weitgehende Entscheidungen sollten einer Volksabstimmung vorbehalten sein.

DIE LINKE in Bund und Ländern lehnt die Privatisierung öffentlichen Eigentums ab, jeder Versuch einer Privatisierung wird weiter auf unseren heftigsten Widerstand treffen. Es ist ein zutiefst undemokratischer Vorgang, dass im Bundesrat die Abstimmung über den Bund-Länder-Finanzausgleich mit der Abstimmung über die Autobahnprivatisierung verknüpft wurde, obwohl beides nichts miteinander zu tun hat.

Die Abgeordneten und Mandatsträger der LINKEN werden auf allen Ebenen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass die Privatisierungstüren, die der Bundestag vorgesehen hat, nicht aufgestoßen werden. […]«