Zum Hauptinhalt springen

Schiffbruch bei Hartz IV

Von Katja Kipping, erschienen in Klar, Ausgabe 25,

Ein Kommentar von Katja Kipping, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE ist.

Es ist ein Erfolg: Das Berliner Sozialgericht hat geurteilt, dass die Bestimmungen zu den Hartz-IV-Regelleistungen verfassungswidrig sind. Denn: Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums.

Eine dreiköpfige Familie aus Berlin Neukölln hatte vor Gericht klargemacht, dass sie trotz Sparsamkeit nicht von den Regelsätzen leben könne. Seit 2004, dem Jahr der Einführung, kritisiert DIE LINKE die Hartz-IV-Gesetzgebung. Die Kritikpunkte des Berliner Sozialgerichts decken sich mit unserer Kritik: Die Berechnung des Bedarfs eines Menschen sei willkürlich.

Die Situation der Neuköllner Familie ist, wie das Schicksal von Millionen in unserem Land, der Stoff, der DIE LINKE politisch antreibt. CDU/CSU, SPD und FDP haben mit den aktuellen Regelsätzen und mit der ganzen Logik der Drangsalierung von Menschen mit geringem oder keinem Einkommen verfassungsrechtlichen Schiffbruch erlitten.

DIE LINKE hat diese Logik immer kritisiert. Wir stellen der neoliberalen Koalition des Sozialabbaus eine Koalition mit den Bürgerinnen und Bürgern entgegen. Mit ihnen suchen wir die Diskussion darüber, was zum guten Leben für alle Menschen gehört und wie das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben garantiert werden kann. Dazu laden wir ein.