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Schallschutz und Nachtflugverbot

Von Thomas Nord, erschienen in Klar, Ausgabe 33,

Die von Fluglärm betroffenen Menschen haben einen Anspruch auf bestmöglichen Schallschutz und ein konsequentes Nachtflugverbot haben, argumentiert Thomas Nord.

Es war falsch, dass sich im Jahr 1996 für den Standort Schönefeld entschieden wurde, um den neuen Flughafen zu bauen. Doch die damalige Bundesregierung und das Land Berlin haben sich über die Einwände von Brandenburg hinweggesetzt.

Seitdem ist dieses Projekt ein einziges Trauerspiel einer gefühlten zwanzigjährigen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Es gehört zu den größten Desastern bei öffentlichen Investitionen.

Die Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger ist heute dennoch bereit, die Realität zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Politik zugleich bereit ist, die Interessen der vom Fluglärm Betroffenen ernsthaft mit in Rechnung zu stellen. DIE LINKE ist der Auffassung, dass die von Fluglärm betroffenen Menschen einen Anspruch auf bestmöglichen Schallschutz und ein konsequentes Nachtflugverbot haben.

 

Thomas Nord ist Mitglied der Fraktion DIE LINKE