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Sanktionen bei Hartz IV sind rechtswidrig und unsinnig

erschienen in Klar, Ausgabe 17,

Seit Jahren werden Hartz-IV-Beziehenden schon bei geringen Vergehen die Regelleistungen gekürzt. Nun hat das Verfassungsgericht geurteilt: Der Staat muss allen hilfsbedürftigen Menschen eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.


Seit Jahren werden Hartz-IV-Beziehenden schon bei geringen Vergehen die Regelleistungen gekürzt. Nun hat das Verfassungsgericht geurteilt: Der Staat muss allen hilfsbedürftigen Menschen eine menschenwürdige Existenz ermöglichen.


Ungeachtet dieses Urteils spricht auch sonst nichts dafür, an den Sanktionen bei Hartz IV festzuhalten. Angeblich sollen Sanktionen die Vermittlung in Arbeit befördern. Entscheidend für eine nachhaltige Jobvermittlung ist aber, dass die Fähigkeiten des Arbeitssuchenden und die Anforderungen der Stelle zusammenpassen. Darauf sollte sich die Arbeitsvermittlung konzentrieren.


Wenn Erwerbslose unter Androhung von Sanktionen gezwungen sind, sich auf alle möglichen Stellen zu bewerben, dann führt das gerade bei kleinen Unternehmen zu unnötigen Belastungen, weil jede Bewerbung bearbeitet werden muss. Die Sanktionen behindern also nachhaltige Arbeitsvermittlung.

Angeblich sollen Sanktionen dafür sorgen, dass sich Arbeit lohnt. Niedrige Sozialleistungen ziehen das Lohnniveau jedoch nach unten. Wer weiß, dass der Jobverlust den Fall in ein Sanktionsregime bedeutet, nimmt Lohnkürzungen eher in Kauf. Insofern stärken verlässliche Sozialleistungen die Verhandlungssituation der Beschäftigten.


Ein menschenwürdiges Existenzminimum ist ein soziales Grundrecht. DIE LINKE fordert die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV.

 

Katja Kipping ist sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE