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Religionsfreiheit verwirklichen – Staat und Kirche klar trennen

Von Raju Sharma,

Liebe Leserin, lieber Leser,

unsere Gesellschaft ist durch das Zusammenleben ganz unterschiedlicher Menschen geprägt, die je nach Herkunft und Kulturkreis eine allgemeine Weltanschauung, einen Glauben oder auch eine sehr persönliche Sicht der Dinge haben. Diese Vielfalt ist ein Reichtum, den es zu bewahren und zu fördern gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Raju Sharma

Religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE

 

Religionsfreiheit verwirklichen

DIE LINKE tritt für eine Gesellschaft ein, in der die Freiheit des Einzelnen die Bedingung der Freiheit aller ist. So ist auch die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eine wichtige Errungenschaft auf einem Weg zu mehr Freiheit. Dazu gehört das Grundrecht auf eine freie und ungehinderte Religionsausübung genauso wie die Freiheit des Glaubens und Nicht-Glaubens.  Eine freie Religionsausübung ist aber nur dann möglich, wenn sich der Staat und seine Vertreter in Glaubensfragen neutral verhalten und jeden Eindruck der Bevorzugung einer Religion vermeiden. Nach unserer Auffassung garantiert das nur die konsequente Trennung von Kirche und Staat und nicht zuletzt unsere Verfassung, in der sich der Staat zur religiös weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat. Laut Grundgesetz gibt es keine Staatskirche und keine Staatsreligion. Religion und Glaube sind Privatsache. Erst wenn sich der Staat aus dem sehr privaten Glaubensbereich heraus hält und jede Glaubensrichtung sowie den Nichtglauben gleichermaßen anerkennt, kann Religionsfreiheit Wirklichkeit werden.

  • Staatliche Neutralität ist Voraussetzung für Religionsfreiheit und für ein gleichberechtigtes Zusammenleber aller Gläubigen und Nichtgläubigen
  • Klare Trennung von Staat und Kirche, Schutz und Gleichbehandlung aller Religionen
  • Religion ist Privatsache

Staat und Kirche konsequent trennen

In unserer Gesellschaft wird das verfassungsrechtlich gebotene Prinzip der Trennung von Staat und Kirche in vielfacher Hinsicht durchbrochen. Gerade den christlichen Kirchen wird gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften ein Vorrang eingeräumt. So hängen trotz anders lautender Gerichtsentscheidungen Kruzifixe weiterhin in Klassenräumen, in der Bayerischen Verfassung ist die „Ehrfurcht vor Gott“ als Bildungsziel formuliert, die Kirchensteuer wird durch staatliche Institutionen eingezogen, Geistliche genießen beamtenrechtliche Sonderprivilegien, Richter dürfen ihre Staatstreue mit einer religiösen Verteidigungsformel unter Beweis stellen und für die Kirchen als Arbeitgeber gilt in Deutschland ein Sonderarbeitsrecht. Wenn wir es ernst meinen mit der konsequenten Trennung von Staat und Kirche, ist es angesichts der wachsenden religiösen Vielfalt in unserer Gesellschaft an der Zeit, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche – bzw. die Bevorzugung einiger Religionsgemeinschaften – auf den Prüfstand zu stellen.

DIE LINKE im Bundestag setzt sich für eine konsequente Durchsetzung der Religionsfreiheit ein. Das setzt eine klare Trennung von Staat und Kirche voraus. Deshalb hat sich die Linksfraktion mit ihren parlamentarischen Initiativen im Bundestag dem Ziel verschrieben, die konsequente Trennung von Staat und Kirche in unserem Land zu verwirklichen.

Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen stärken

Die Linksfraktion brachte einen Antrag in den Bundestag ein, der die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen fordert. Für die Kirchen als Arbeitgeber gilt in Deutschland ein Sonderarbeitsrecht, dass ihnen erlaubt, ihre Beschäftigungsverhältnisse eigenständig zu regeln, der sogenannte „Dritte Weg“. Viele Beschäftigte sind oftmals aufgrund ihrer Konfession bzw. Konfessionslosigkeit vom passiven Wahlrecht in den Mitarbeitervertretungen ausgeschlossen oder können aus Gründen, die ihr Privatleben betreffen – wie etwa einer Wiederheirat, unehelicher Kinder oder Homosexualität –, gekündigt werden. Das kann den Pfarrer oder die Pfarrerin treffen, ebenso das Krankenpflegepersonal oder die Reinigungskräfte.

Zudem werden den Beschäftigten weitere Rechte vorenthalten: Klassische Arbeitskampfmittel wie Streik oder Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften werden von vielen kirchlichen Arbeitgebern abgelehnt. Mit ihrer Tarifflucht schließen kirchliche Arbeitgeber Mitbestimmung aus. Trotz lautstarker Unzufriedenheit und zunehmenden Aufbegehren der Beschäftigten halten die Kirchen an ihrem Sonderarbeitsrecht fest.

DIE LINKE. fordert eine gesetzliche Regelung, die den Beschäftigten der Kirchen in den Genuss allgemein üblicher Arbeitnehmerrechte kommen lässt und hat dem Bundestag einen Antrag vorgelegt. Wir stellen uns mit unserem Antrag an die Seite von 1,3 Millionen Beschäftigten in den Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Wir setzen uns dafür ein, dass ihnen und ihrer Arbeit die nötige Achtung entgegengebracht wird. Ihre Rechte wollen wir schützen. Die Fraktionen CDU/CSU, FDP und SPD haben unseren Antrag  – bei Enthaltung der Grünen – abgelehnt.

  • Rechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken
  • Das Streikrecht ist ein Grundrecht
  • Umfassender Kündigungsschutz auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften ablösen

Die Katholische und Evangelische Kirche erhalten Zahlungen aus allgemeinen Steuermitteln: die sogenannten Staatsleistungen. Staatsleistungen sind Zahlungsverpflichtungen an Kirchen, die aufgrund historischer Begebenheiten vor rund 200 Jahren entstanden sind. Obwohl diese laut eines Verfassungsauftrages von 1919 längst abgegolten sein sollten, zahlen die Bundesländer jährlich fast eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen. Aus Achtung vor unserer Verfassung und im Interesse der Länder hat DIE LINKE im Bundestag als erste Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ablösung der Staatsleistungen in der zehnfachen Höhe eines Jahresbetrages an die Kirchen über einen Zeitraum von maximal zwanzig Jahren vorsieht. 

  • Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen, im Interesse der Länder und aus Achtung unserer Verfassung

Was ist uns Glaube wert?

Glaube ist uns sehr viel wert. DIE LINKE. im Bundestag erkennt die Bedeutung und gesellschaftliche Verankerung von Religionen an. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind wichtige Bündnispartner im Ringen um eine friedlichere Welt, gerade wenn es um die Vermittlung von Werten wie Toleranz, Mitgefühl und Solidarität geht. Das Engagement vieler Gläubigen auf den Gebieten der Entwicklungshilfe, der Kampf gegen Neonazis oder der Hilfe für Flüchtlinge sind wichtig und respektabel. Dazu gehört, dass religiöse Vereinigungen soziale und kulturelle Aufgaben ausfüllen und staatliche Förderung wie alle anderen Verbände erhalten – zum Beispiel für Seelsorger in Gefängnissen und für Betreuungs- oder Beratungsangebote.

  • Religionsgemeinschaften und Gläubige sind Bündnispartner im Kampf um Frieden, Solidarität und soziale Gerechtigkeit
  • Das gesellschaftliche Engagement Gläubiger achten
  • Religionsgemeinschaften erfüllen soziale und kulturelle Aufgaben, dafür sollten sie staatliche Förderung erhalten