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Rekord bei Klagen gegen Hartz IV

erschienen in Klar, Ausgabe 20,

Immer mehr Menschen klagen erfolgreich gegen ihre Hartz-Bescheide. Seit der Einführung der Hartz-Gesetze hat sich die Zahl der Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter vervierfacht: Im Jahr 2005 mussten sich die Sozialgerichte mit 38 655 Klagen befassen, fünf Jahre später sind es bereits 158 346 Klagen (siehe Grafik). Im selben Zeitraum stieg die Erfolgsquote der Klagen von 36 auf mehr als 54 Prozent: In jedem zweiten Fall gaben die Sozialrichter also den Klägern Recht.

Die Sozialgerichte können diese vielen Klagen kaum bewältigen – mit dramatischen Folgen für Hartz-IV-Betroffene. Vor fünf Jahren erhielten die Klagenden im Durchschnitt nach weniger als vier Monaten ein Urteil, heute müssen sie mehr als elf Monate auf eine Entscheidung warten. In manchen Fällen ergeht der Richterspruch sogar erst nach zwei oder drei Jahren.

Durch die neuen Hartz-IV-Regelsätze wird die Zahl der Klagen vermutlich ansteigen. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, fürchtet: »Eine neuerliche Klagewelle wird bei den Sozialgerichten ankommen.«