Zum Hauptinhalt springen

Reglementierung in der Grauzone

erschienen in Querblick, Ausgabe 7,

Gregor Gysi fordert, Prostitution als Beruf anzuerkennen
Im Jahr 2001 legte die damalige PDS einen Gesetzentwurf zur Anerkennung sexueller Dienstleistungen als Beruf vor und brach damit als erste Fraktion ein Tabu.  Wenigstens diesen Punkt griff die damalige rot-grüne Bundesregierung auf. Seitdem gilt die Prostitution in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig. Die einstige rot-grüne Bundesregierung wollte mit diesem Gesetz die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern.

Die gesetzliche Anerkennung sexueller Dienstleistungen als Beruf gibt es aber noch immer nicht. An der Legalisierung der Prostitution führt kein Weg vorbei, wenn die rechtliche und soziale Situation der Sexarbeiterinnen verbessert werden soll. Verbote verhindern keine Prostitution. Aber sie zwingen Frauen, die sich selbstbestimmt für eine solche Tätigkeit entschieden haben, in die Illegalität. Dort können sie sich nicht vor Ausbeutung und Gewalt schützen.

Mittlerweile wird die Halbherzigkeit des Prostitutionsgesetzes offensichtlich. Wer sexuelle Dienstleistungen anbietet, arbeitet nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Entscheidende Gesetze und Verordnungen wurden weder bei der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes noch in den folgenden Jahren an die neue Rechtslage angepasst.
So wurden die Sperrgebiete nicht abgeschafft. Die Kommunen dürfen Prostitution auf bestimmte Straßenzüge oder Gebiete begrenzen. Diese Reglementierungen schaffen einen hohen Konkurrenzdruck und drängen Prostituierte geradezu in die Hände von Zuhältern. Weitere Beispiele sind das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht, das Ausländergesetz und das Werbeverbot.

Teilweise widerspricht die Praxis von Ländern und Kommunen sogar den Zielen des Prostitutionsgesetzes. Der Bund-Länder-Ausschuss »Gewerberecht« konnte sich bis heute nicht darüber einigen, ob das »älteste Gewerbe der Welt« auch rechtlich als solches gilt. Während die meisten Länder Bordelle bzw. bordellartige Betriebe, wie Zimmervermietung oder Escortservice, als Gewerbe behandeln, sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Thüringen und Sachsen der Auffassung, dass diese nicht unter das Gewerberecht fallen. Sie werden dort nach wie vor als unsittlich bewertet. Einig waren sich die Beteiligten nur darin, dass selbstständige Sexarbeiterinnen wegen »Höchstpersönlichkeit der Leistung« kein Gewerbe anmelden müssen.

Was nach staubigem Verwaltungsstreit klingt, hat teilweise dramatische Auswirkungen auf den Alltag und die Sicherheit der Betroffenen: So wies das hessische Innenministerium die Polizei an, bei Prostituierten Gewerbenachweise zu überprüfen. Die Polizei führte daraufhin in Frankfurt am Main Razzien durch und sprach Platzverweise aus, wenn die Frauen keinen Gewerbeschein vorlegen konnten. Den hätten sie aber beim besten Willen nicht haben können, denn das Frankfurter Gewerbeamt stellte keine Gewerbescheine für Prostituierte aus, bis heute nicht. Einzig in Dortmund können Prostituierte – entgegen der Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses – auf Wunsch eine Reisegewerbekarte erhalten. Nach öffentlichen Protesten, insbesondere des Vereins Doña Carmen, musste die Polizei im April letzten Jahres ihr diesbezügliches Vorgehen einstellen.

DIE LINKE ist für Klarheit bei einem für viele schwierigen Thema. Die Prostitution moralisch zu verurteilen, gar als wichtigen Gewerbezweig zu leugnen, ist genau so falsch, wie sie gesetzlich zu bekämpfen. Ein erster Schritt wurde 2001 gemacht, weitere müssen folgen.
Gregor Gysi, MdB, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE