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Petitionen stoßen Debatten an

erschienen in Clara, Ausgabe 12,

Wer wissen möchte, wie die Stimmung im Land ist, muss sich die Petitionen anschauen, die im Bundestag eingehen. »Würde die Regierung den Petitionsausschuss wirklich ernst nehmen«, davon ist Kersten Naumann überzeugt, »dann könnte sie besser regieren.« Sie ist Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und seit fast vier Jahren Vorsitzende des Petitionsausschusses. In ihre Arbeit steckt die Thüringer Politikerin viel Herzblut: »Es gibt keinen anderen Ausschuss, in dem die Wichtigkeit einer starken linken Fraktion so deutlich wird, wie im Petitionsausschuss«, sagt sie. Denn die-ser Ausschuss widmet sich den Bitten, Eingaben und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger. Zur Sprache kommen ungerechtfertigtes Handeln von Verwaltungen, aber auch Gesetze, die nicht eingehalten wurden oder geändert werden sollen.
»Das ist ein Stück gelebte direkte Demokratie«, sagt Kersten Naumann. Denn jeder hat das grundgesetzlich verbriefte Recht, sich schriftlich an den Ausschuss zu wenden, egal, ob In- oder Ausländer, Erwachsener oder Kind, staatenlos oder inhaftiert. Rund 18000 Menschen tun das jedes Jahr. Doch nicht jeder mischt sich mit gleicher Vehemenz in den Politikbetrieb ein. Dennoch ist Kersten Naumann überzeugt: »Petitionen sind ein Gradmesser dafür, wie sich gesetzliche Regelungen im Leben der Menschen auswirken.«
Zurzeit etwa bewegt viele das Thema Grundsicherung. Susanne Wiest aus Greifswald wurde hier aktiv. Die Mutter zweier Kinder forderte den Bundestag auf, die Einführung eines Grundeinkommens zu beschließen - 1500 Euro für jeden Erwachsenen, 1000 Euro für jedes Kind. 53000 Menschen unterzeichneten bis Mitte Februar die im Internet eingestellte Petition. Der Petitionsausschuss wird nun prüfen, ob die Petentin ihr Anliegen persönlich in einer öffentlichen Ausschusssitzung vertreten kann.
Zunächst aber wird der Antrag von Susanne Wiest den Weg aller Petitionen gehen: Der Petitionsausschuss holt Stellungnahmen aus den zuständigen Ministerien ein. Je ein Berichterstatter von Koalition und Opposition wird die Petition prüfen und sein Votum abgeben. Und über die stimmen zu guter Letzt Petitionsausschuss und Bundestag ab. Manchmal wird die Eingabe zur Abhilfe an das zuständige Ministerium weitergeleitet - jedoch hat der Ausschuss nur eine empfehlende Stimme.
Das passiert aber nur bei fünf Prozent aller Petitionen. In nur etwa der Hälfte dieser Fälle wird den Petenten tatsächlich geholfen. Nach Prüfung der persönlichen Lebensumstände erhält dann die Bürgerin oder der Bürger zum Beispiel die Zuzahlungen zu seinen Medikamenten doch erstattet.
Kersten Naumann weiß von dem Frust, dem manche Ratsuchende mit bitterbösen Briefen Luft machen. Aber auch im Petitionsausschuss hat die Regierungskoalition die Mehrheit. Da darf man keine Wunder erwarten. Annähernd 40 Prozent aller Anfragen kann der Ausschuss schon im Vorfeld so beantworten, dass die Petenten mit der gegebenen Auskunft zufrieden sind.
Seit 2005 können Petitionen auch per E-Mail eingereicht werden, und einige von ihnen werden öffentlich zur Mitzeich-nung ins Internet eingestellt. Dafür wurde der Petitionsausschuss vergangenes Jahr mit dem Politik-Award ausge-zeichnet. Er hat für mehr öffentliche Transparenz gesorgt. Doch Kersten Naumann ist das noch nicht genug. Sie habe daher mit ihrer Fraktion einen Gesetzentwurf zum Petitionsrecht eingebracht, mit dem es bürgernäher, transparenter und einklagbar werden soll. Erfolge sieht Naumann aber auch schon heute. Denn Petitionen stoßen Debatten an. 103000 Menschen hatten sich im Jahr 2007 gegen die Kürzungen bei der Pendlerpauschale ausgesprochen. »Das hat Druck gemacht«, denkt Kersten Naumann. »Und zu guter Letzt hat das Bundesverfassungsgericht die Petition und uns in unserer Meinung bestätigt.«