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Nutzen für Alle

erschienen in Clara, Ausgabe 11,

Die UN-Behindertenkonvention könnte Kräfte freisetzen, die das Leben von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen verändern: Vorausgesetzt, der Ratifizierung folgt die Umsetzung im wirklichen Leben.

Daniel B. aus Baden-Württemberg ist sechs Jahre alt. Bald ist Einschulung. Daniel sitzt im Rollstuhl. Kein Problem? Doch, denn er darf nicht wie seine Freunde aus der Nachbarschaft in die nahe Grundschule gehen. Sie ist für »Behinderte« nicht geeignet. Daniel soll in die Kreisstadt in eine »Förderschule«.

Kerstin S. aus Bayern ist 33 Jahre alt und hat eine angeborene Querschnittslähmung. Sie arbeitet seit zehn Jahren im öffentlichen Dienst, hat also eine »normale« Arbeit. Sie ist in Pflegestufe II eingestuft. Da ihre Eltern nicht mehr so richtig helfen können, wollte sie in ein »betreutes Wohnen« ziehen. Man nimmt sie aber nicht, weil das Geld für den relativ hohen Pflegeaufwand nicht ausreicht. Den restlichen Betrag müsste sie vom Gehalt beisteuern. Übrig bliebe ein Taschengeld. Das findet Kerstin S. ungerecht. Sie möchte sich - wie andere auch - von ihrem Einkommen etwas leisten können: »Ich bin doch eine ganz normale junge Frau, die auch was von ihrem Leben haben möchte.«

Zwei Beispiele von vielen, wo Menschen wegen ihres Handicaps von »normaler« Teilhabe ausgeschlossen werden. Bauliche und kommunikative Barrieren sowie Barrieren in den Köpfen verhindern die freie Nutzung von Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätzen, verschiedenen Wohnformen, Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden, Kultur- und Sporteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Hotels, Gaststätten und vielem anderen mehr.

Rollstuhlfahrer auf den Fernsehturm?

Zum Aktionstag der Menschen mit Behinderungen 2008 demonstrierten über 200 Personen vor dem Berliner Fernsehturm, davon viele in ihrem Rollstuhl, unter dem Motto »Wir wollen hinauf!«. »Warum demonstriert ihr ausgerechnet für Barrierefreiheit des Berliner Fernsehturms? Habt ihr keine anderen Probleme?« Das wurde Arnd H., arbeitsloser Akademiker aus Bochum, an diesem Tag oft gefragt. »Weil dieser Fernsehturm ein Ort öffentlichen Interesses ist. Hier wird berechtigter Protest sofort wahrgenommen. Hier ergeben sich Diskussionen mit scheinbar »unbetroffenen« Menschen. Wo, wenn nicht hier, sollte es uns möglich sein, die breite Öffentlichkeit für unsern Kampf um volle Teilhabe zu gewinnen?«

Es geht nicht um unverschämte und teure Sonderlösungen für ein paar Behinderte. Es geht um gleiches Recht für alle.

Am 4. Dezember 2008 stimmte der Bundestag und am 19. Dezember der Bundesrat der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Drucksache 16/10808) zu. Zuvor gaben die behindertenpolitischen Sprecher/innen aller fünf Fraktionen und die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), ihre Reden zu Protokoll. Alle kritisierten die abschwächende deutsche Übersetzung des Originals, die »Denkschrift« sowie den fehlenden Aktionsplan. Bei der Abstimmung über die Änderungs- und Entschließungsanträge war es mit der parteiübergreifenden Einmütigkeit vorbei.
Aus Sicht der LINKEN wohnt dieser ersten Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts die Kraft inne, nicht nur das Leben von 600 Millionen Menschen mit Behinderungen auf der Welt und über acht Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland entscheidend zu verändern, sondern auch die Gesellschaft im Ganzen und die Lebenssituation von allen.

Widersprüchlich bleibt der Umgang der Bundesregierung mit der UN-Konvention. Beispielhaft war die Erarbeitung der Konvention unter aktiver Mitwirkung von Betroffenen am UN-Hauptquartier in New York. Erfreulich auch, dass die BRD zu den Erstunterzeichnern gehörte. Danach begann das fast zwei Jahre dauernde Trauerspiel.

Dazu gehören die von den Vertretern aller Fraktionen und der gesamten Behindertenbewegung kritisierten gravierenden Fehler der nunmehr »amtlichen« deutschen Übersetzung. Dabei liegt mit der »Schattenübersetzung« von Netzwerk Artikel 3, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V., eine Alternative auf dem Tisch.

Trotzdem: Die UN-Konvention ist für die Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und die selbstbestimmte Behindertenbewegung als Ganzes ein wichtiges Instrument im Kampf um ihre Rechte auf umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und um die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Behindertenpolitik
geht alle an

Die 50 Artikel der Konvention stellen praktisch alle Politikbereiche vor neue Herausforderungen. Dazu einige Beispiele: Wenn es im Artikel 19 »Selbstbestimmt leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft« heißt, dass »Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben«, fordert dies umfassende Veränderungen in der Wohnungspolitik, im Heimrecht und in der Heimpraxis. Barrierefreies Bauen muss in allen Bereichen zur Regel werden. Und Kerstin S. aus Bayern könnte selbstbestimmt wohnen und dürfte trotzdem über den Lohn ihrer Arbeit ohne Einschränkungen verfügen.

Artikel 24 »Bildung« verpflichtet die Staaten, dass »Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben«. In unserem Land können aber nur 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an Regelschulen lernen - 85 Prozent, und dazu gehört auch Daniel B., bleibt dies noch verwehrt. Sie gehen in Sonderschulen, aus denen es kaum ein Entrinnen gibt.

Nimmt man Artikel 4 »Allgemeine Verpflichtungen« tatsächlich ernst, darf es zum Beispiel öffentlich geförderte Infrastrukturprojekte, kulturelle Aktivitäten oder Jugendaustausche, die nicht barrierefrei sind, künftig nicht mehr geben.

Nichts über uns ohne uns

Das Credo der Behindertenbewegung »Nichts über uns ohne uns!« findet Ausdruck im Artikel 4 der UN-Konvention. So sind bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten die Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen eng einzubeziehen. Diese Verpflichtung gilt für nahezu alle Politikfelder in Bund, Ländern und Kommunen.Wenn man sich nur vor Augen hält, wie weit die Definition von Behinderung in der UN-Konvention von der in einschlägigen deutschen Gesetzes entfernt ist, ahnt man die Größe der Aufgabe, die vor uns liegt, und die Kraft, die sich entfalten kann, wenn sie nur wirklich freigesetzt wird: Das Verständnis von Behinderung entwickelt sich ständig weiter. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Schranken. Das verhindert die volle und gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen - ob mit oder ohne Handicap - am gesellschaft-lichen Leben.

Sicher: Mit der Ratifizierung der Konvention ist zunächst nur ein kleines Problem gelöst. Nun hat der Kampf um die Umsetzung der Konvention ins Alltagsleben begonnen. Zum Nutzen für uns alle!