Ab Mai 2011 profitieren in- und ausländische Arbeitgeber davon, dass sie Menschen aus ganz Europa in Deutschland zu Niedriglöhnen arbeiten lassen können. Für Beschäftigte aus Ländern, die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, gilt dann die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit: Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit mehr, und für sie gelten die schlechten Löhne und Arbeitsbedingungen ihrer jeweiligen Herkunftsländer. Gleichzeitig enden Übergangsregelungen, die bisher für bestimmte Branchen die Entsendung von Beschäftigten aus diesen Ländern nach Deutschland beschränken. Entsendung bedeutet, dass eine ausländische Firma in Deutschland einen Auftrag übernimmt und hierfür vorübergehend ihre eigenen Beschäftigten einsetzt.
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erschienen in Klar,
Ausgabe 20,
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