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Neue Studie zeigt: Konzept der LINKEN führt zu niedrigeren Beiträgen

erschienen in Klar, Ausgabe 22,

DIE LINKE ließ ihr Konzept zur Kranken- und Pflegeversicherung durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen. Das Ergebnis: Eine gute Versorgung ist damit finanzierbar und Beiträge können sogar sinken.

Die Politik der letzten Bundesregierungen führte zu chronischer Unterfinanzierung von Pflege- und Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte spüren seitdem Benachteiligungen gegenüber Privatversicherten, eine erste Krankenkasse ging pleite. Um diese Probleme zu lösen, schlägt DIE LINKE eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung vor. Nun erstellte ein unabhängiger Gutachter eine Studie über dieses Konzept. Das Ergebnis: Eine hochwertige Versorgung für alle Menschen wäre so auf Dauer solide und vor allem gerecht finanzierbar.

Die Beiträge der Versicherten für die Krankenversicherung könnten sogar um rund ein Drittel sinken. Der Grund dafür: Es gäbe mehr Einzahler in die Versicherung, weil die private Krankenversicherung nur auf Zusatzleistungen beschränkt wird. Zudem werden bisher verschonte Einkommensarten und die Einkommen von Reichen zur Finanzierung der Krankenversicherung herangezogen. Derzeit spielen vor allem Löhne und Gehälter eine Rolle. Gewinne aus Unternehmen und Kapitalerträge bleiben jedoch außen vor. Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze verhindert Mehreinnahmen bei genau jenen Menschen, die viel besitzen. Derzeit zahlt ein Spitzenverdiener (10.000 Euro Monatseinkommen) nur 304 Euro Beitrag zur Krankenversicherung, ein Durchschnittsverdiener (2.500 Euro Monatseinkommen) 205 Euro. Obwohl er 4-mal mehr verdient, zahlt er nur 1,4-mal mehr.

Die Studie verdeutlicht dringenden Handlungsbedarf: Unter den derzeitigen gesetzlichen Bedingungen würden die Beiträge weiter steigen und die Ungerechtigkeit in der Finanzierung würde weiter zunehmen. Denn nach dem Willen der Bundesregierung zahlen für alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein die Versicherten durch Zusatzbeiträge. Arbeitgeber hingegen sind von dieser Pflicht befreit.

Für den Bereich der Pflegeversicherung kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass trotz Leistungsausweitungen die Beitragssätze kurzfristig um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte abgesenkt werden können.