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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Was Sie jetzt wissen müssen!

erschienen in Klar, Ausgabe 17,

Die Bundesregierung muss die Regelsätze für Hartz-IV-Beziehende neu berechnen – eine Ohrfeige für SPD und Grüne, aber auch für CDU, CSU und FDP, die Hartz IV vor fünf Jahren beschlossen. Was die Entscheidung der Richter bedeutet:


Die Bundesregierung muss die Regelsätze für Hartz-IV-Beziehende neu berechnen – eine Ohrfeige für SPD und Grüne, aber auch für CDU, CSU und FDP, die Hartz IV vor fünf Jahren beschlossen. Was die Entscheidung der Richter bedeutet:

 

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es für Hilfsbedürftige ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gibt, das vom Staat gewährleistet werden muss. Gegen dieses Grundrecht verstoßen die aktuellen Regelleistungen, die nicht nachvollziehbar und transparent berechnet wurden. Das Gericht hat auch kritisiert, dass der tatsächliche Bedarf von Kindern und Jugendlichen nicht ermittelt, sondern nur oberflächlich geschätzt wird. Nun müssen Regierung und ?Parlament bis Ende 2010 ein neues Gesetz vorlegen.

 

Hat das Gericht Hartz IV verboten?

Nein. Die Richter haben das Gesetz nicht verworfen. Die Überwindung von Hartz IV muss weiter politisch erkämpft werden.

 

Bekommen alle Hartz-IV-Beziehenden sofort mehr Geld?

Nein. Die Richter haben die Regelsätze nicht erhöht. Sie gehen aber ausdrücklich davon aus, dass die Bedarfe von schulpflichtigen Kindern tatsächlich höher sind als die bisherigen Leistungen. Unklar ist, ob die Regierung das genauso sieht.

 

Gibt es auch mehr Geld für Schwimmunterricht, Kino und ähnliches?Nein. Derartige Aktivitäten müssen auch zukünftig aus dem Hartz-IV-Regelsatz gezahlt werden