Zum Hauptinhalt springen

Mehr Taschengeld gibt’s für Jungs

erschienen in Querblick, Ausgabe 13,

Jungen erhalten etwa drei Euro mehr Taschengeld als Mädchen. So das Ergebnis einer aktuellen Befragung von Kindern im Alter zwischen 9 und 14 Jahren. Das ist offensichtlich ungerecht. Die Ungerechtigkeit setzt sich im Erwachsenenleben fort.

Die Bundesrepublik Deutschland liegt bei der ungleichen Bezahlung von Frauen und Männern nicht nur europaweit auf einem der vorderen Plätze, sie baut diese führende Position seit Jahren auch noch kontinuierlich aus. Inzwischen hat sie es nach Estland, Zypern und der Slowakei auf Rang vier geschafft. Der undankbare vierte Platz. Undankbar für Millionen Frauen. Und das, obwohl bereits 1957 bei der Gründung der EU in den Römischen Verträgen festgeschrieben wurde, dass eine Verkäuferin nicht schlechter bezahlt werden darf als ein Verkäufer und ein Busfahrer nicht mehr verdienen soll als eine Busfahrerin. Und das, obwohl 1975, im Internationalen Jahr der Frau, dieser Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« um das Recht auf »gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit« erweitert worden ist. Damit durfte in den EU-Mitgliedstaaten Arbeit nicht mehr schlechter bezahlt werden, nur weil sie überwiegend von Frauen verrichtet wurde. Theoretisch. Praktisch ist Europa von diesem Ziel weit entfernt. Der durchschnittliche Stundenlohn europäischer Arbeitnehmerinnen liegt 15 Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen. Wie kommt das?

Frauen haben aufgrund familienbedingter Unterbrechungen kürzere Betriebszugehörigkeiten und arbeiten häufiger in Teilzeit. Und wie viele Frauen findet man eigentlich in hoch bezahlten Führungspositionen? Wo ist die Chefin eines DAX-Unternehmens oder die Bankmanagerin (ohne die es vielleicht keine Finanzkrise gegeben hätte), und welche Frau trainiert eine Fußballbundesligamannschaft der Männer? Frauen arbeiten überwiegend in Branchen mit den niedrigsten Löhnen. Friseurin, Erzieherin, Arzthelferin – das sind klassische, schlecht bezahlte Frauenberufe.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung scheint das Thema einfach auszublenden. Dabei stand im CDU/CSU-Bundestagswahlprogramm wenigstens noch eine Verpflichtung für die Tarifparteien, in den Tarifverträgen die Arbeitsbeschreibungen von typischen Frauen- und Männerberufen zu überprüfen.

Und nach elf Jahren Regierungsbeteiligung überraschte Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister der Großen Koalition, zwei Wochen vor der Bundestagswahl die staunende Öffentlichkeit. Er schlug vor, Firmen gesetzlich zu verpflichten, Gehaltsvergleiche zwischen Frauen und Männern offenzulegen. Damit sollte es Frauen erleichtert werden, sich juristisch gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

»Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« So fordert es DIE LINKE. So steht es im Grundgesetz.
Tatjana Behrend