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Lohnnachzahlung für Leiharbeiter

erschienen in Clara, Ausgabe 22,

Weil einer Tarifgemeinschaft die Tariffähigkeit abgesprochen wurde, können jetzt hunderttausende Leiharbeiter nachträglich Lohn einklagen. Bisher wagen das nur wenige. clara hat mit der Anwältin Heike Schneppendahl gesprochen, die für einen Leiharbeiter vor dem Arbeitsgericht Dortmund 13.000 Euro erklagte.

Frau Schneppendahl, Sie haben für den Leiharbeiter Stefan Gundlach eine Lohnrückzahlung von 13.000 Euro erwirkt. Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren?
Heike Schneppendahl: Bisher haben wir nur in der ersten Instanz gewonnen.
Die Arbeitgeberseite hat Berufung eingelegt. Falls sie diese fristgemäß begründet, wird die Sache vom Landes-arbeitsgericht entschieden, danach wäre noch die Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Trotz der Berufung, welche Bedeutung hat das Urteil für andere Betroffene?
Die Situation ist so: Im Dezember letzten Jahres wurde der Tarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Das heißt, dass Leiharbeitnehmer, in
deren Arbeitsvertrag auf diesen Tarif-vertrag Bezug genommen wird, Anspruch auf dasselbe Gehalt wie im Einsatzbetrieb festangestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Das Besondere an dem Dortmunder Urteil ist, dass das Gericht entschieden hat, dass die sonst übliche dreijährige Verjährungsfrist für solche Klagen auf die Gehaltsdifferenz nicht gilt, sodass auch ältere Ansprüche eingeklagt wer-den können.

Sie vertreten außer Stefan Gundlach noch weitere Fälle. Wo liegen die Schwierigkeiten der Klagen?
Die Beschäftigungsverhältnisse liegen teilweise schon weit zurück. Dement-sprechend ist es schwer, alle notwendigen Informationen für eine Klage zu bekommen, wie etwa alte Gehaltsabrechnungen. Selbst die Frage, was die Festangestellten in den betreffenden Betrieben verdienten, ist nicht ganz so einfach zu klären. Unternehmen verweigern da gern mal
die Auskunft. Daher ist die Beweislast für uns schwer zu erfüllen.

Wieso lohnt es sich trotzdem zu klagen?
Stefan Gundlach hat eine Summe in Höhe von 13.000 Euro gewonnen. In einem Parallelverfahren, in dem ich einen anderen Leiharbeitnehmer vertrete, geht es um 30.000 Euro.
Das ist viel Geld.

An wen können sich Betroffene für rechtlichen Beistand wenden?
Am besten an den DGB. Wenn man Gewerkschaftsmitglied ist, dann genießt man Rechtsschutz. Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre des DGB können einen ebenso wie Anwältinnen und Anwälte rechtlich beraten und vertreten.