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Im Zweifel für die Konzerne

erschienen in Klar, Ausgabe 33,

Für internationale Unternehmen der USA und Europas könnte TTIP das größte Geschenk aller Zeiten werden.

Nach dem Willen von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und der EU-Kommissionen sollen internationale Firmen eine Art Allzweckwaffe bekommen: das Recht, vor privaten und geheimen Schiedsgerichten gegen jede unliebsame demokratische Entscheidung in den USA oder der EU klagen zu können. Im Kern geht es um Folgendes: Beschließt ein Staat ein Gesetz, etwa die Regulierung der Finanzmärkte oder Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, dann können die Konzerne dagegen klagen und Schadensersatz fordern. Und zwar immer dann, wenn sie durch diese demokratisch getroffene Entscheidung ihren Gewinn gefährdet sehen. Die Klagen werden nicht vor normalen Gerichten verhandelt, sondern von ein paar Anwälten, die im Geheimen tagen. Und das Beste für die Konzerne daran ist: Mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen sie.

Einige Konzerne auf dieser Welt haben schon jetzt dieses Superrecht. Einer von ihnen ist der schwedische Energiekonzern Vattenfall. Dieser hat es, weil Deutschland und Schweden vor Jahren eine Art Mini-TTIP-Abkommen geschlossen haben. Jüngst hat der Energiegigant wegen des Atomausstiegs die Bundesrepublik auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt. Wie das Verfahren läuft, wo, wann und wer verhandelt, dazu gibt es kaum Informationen. Auch, weil die Bundesregierung hierzu weitgehend schweigt. Bekannt ist bisher nur: Verhandelt wird die Klage an einem privaten Schiedsgericht, und allein das Verfahren kostet mehrere Millionen Euro.

Zwischen den USA und der EU gibt es bisher noch keine Verträge, die solche Klagen zulassen. TTIP soll das ändern. Alle großen Konzerne, die in der EU und den USA agieren, sollen dieses Superrecht nun auch bekommen. Für die Konzerne wäre das ein Durchbruch. Normalen Gerichten könnten sie so entfliehen. Zudem zeigen Analysen zu bisherigen Schiedsverfahren: In 60 Prozent der verhandelten Klagen gewinnen die Konzerne. 
Und völlig absurd: Staaten selbst können vor diesen Schiedsgerichten keine Klagen anstrengen, sie können nur verklagt werden.