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Ihr gutes Recht

erschienen in Clara, Ausgabe 11,

Kündigungsrecht
der Mieter/innen gestärkt

Das neue Jahr begann für die Mieter/innen mit einer guten Nachricht. Das Urteil
des Bundesgerichtshofes (BGH) vom
19. November 2008 zum Aktenzeichen VIII ZR 30/08 wurde veröffentlicht. Mit diesem Urteil hat der BGH festgestellt, dass die in einem Formularmietvertrag, d.h. nicht individuell ausgehandeltem Mietvertrag, enthaltene Klausel einer Mindestvertragszeit von einem Jahr den Mieter unangemessen benachteilige. Damit ergibt sich für Mieter/innen, dass sie an eine solche Mindestvertragslaufzeit nicht gebunden sind und ihren Mietvertrag nach den üblichen Konditionen kündigen können. Dennoch bleibt Vorsicht geboten, der BGH verweist nämlich explizit darauf, dass es sich nicht um einen Staffelmietvertrag handelt und auch keine individuelle Aushandlung stattgefunden hat.

Eigenheimzulage ist zweckgebundenes Einkommen
bei SGB II

Mit dem Urteil vom 30. September 2008 (B 4 AS 19/07 R) hat das Bundessozialgericht noch einmal bestätigt: Die Eigenheimzulage ist als zweckgebundenes Einkommen anzusehen und damit nicht als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II zu berücksichtigen. Interessant an dem Urteil ist vor allem, dass dies auch für Bewilligungszeiträume ab dem 1. Oktober 2005 zu gelten hat. Voraussetzung für die Nichtanrechung als Einkommen ist aber: Die Eigenheimzulage wird oder wurde tatsächlich entsprechend ihrem eigentlichen Zweck verwendet.

Steuererstattung
gilt als Einkommen bei SGB II-Bezug

Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 30. September 2008 (B 4 AS 29/07 R) noch einmal betont, dass eine Steuererstattung zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne des SGB II ist. In dem Urteil stellen die Richter/innen dar, weshalb Steuererstattungen nicht als Vermögen anzusehen sind, sondern als Einkommen. Trotz des sogenannten Zuflussprinzips, d.h. Einkommen wird in dem Moment berücksichtigt, in welchem es tatsächlich auf dem Konto eingeht, wird das Einkommen auf den gesamten Zeitraum verteilt und nicht nach einem Monat in Einkommen umgewandelt.

Versicherungspauschale vom Einkommen beim Bezug
von ALG II abzuziehen

Die Versicherungspauschale von 30 Euro ist vom Einkommen auch dann abzuziehen, wenn die tatsächliche Zahlung nicht nachgewiesen wird. Dies stellte das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19. September 2008 (B 14 AS 56/07) noch einmal klar. Die Versicherungspauschale gilt für Beiträge zu privaten Versicherungen, die der Höhe und dem Grund nach angemessen sind.

Anrechnung des Kindergeldes
beim tatsächlichen Empfänger

Immer wieder wird gefragt, bei wem der Bezug von Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, soweit man Leistungen nach dem SGB II erhält. Das Bundessozialgericht hat hier mit dem Urteil vom 26. August 2008 (B 8/9b SO 16/07 R) eine Klarstellung vorgenommen. Zusammengefasst kann gesagt werden: Bei wem das Kindergeld tatsächlich ankommt, bei dem wird es als Einkommen angerechnet. Wird das Kindergeld durch die Eltern binnen eines Monats an die Kinder »weitergereicht«, wird es als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Weitere Voraussetzungen wie ein formaler Antrag auf Abzweigung sind nicht erforderlich.