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Ihr gutes Recht

erschienen in Clara, Ausgabe 14,

Keine fristlose Kündigung des Vermieters bei säumigem Sozialamt
Vermieter müssen hinnehmen, wenn das Sozialamt unpünktlich die Miete überweist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2009, Aktenzeichen VIII ZR 64/09). Hilfeberechtigte Mieter dürfen nicht wegen des Zahlungsverzugs des Sozialamts gekündigt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Jobcenter die Kosten der Unterkunft an den Hilfebedürftigen selbst zahlt oder direkt an den Vermieter überweist.

Rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode…
…hat das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 4 AS 36/08 R) entschieden, dass Heizkosten im Rahmen der Unterkunftskosten bei Arbeitslosengeld II nicht pauschaliert werden dürfen: Die Behörde muss alle tatsächlich angefallenen Heizkosten übernehmen; es sei denn, man heizt besonders unwirtschaftlich.

Ist verspätet gezahltes Arbeitsentgelt vor dem Insolvenzverwalter sicher?
Wenn ein Unternehmen in finanzielle Probleme gerät (»Krise«) und deswegen über einen Monat verspätet Löhne auszahlt, muss der Arbeitnehmer diese nicht schon dann zurückzahlen, wenn er bloß mit Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens rechnete. Die »Krise« beginnt nach der Insolvenzordnung drei Monate vor dem Insolvenzantrag. Wer aber positiv weiß, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, oder Umstände kennt, die den zwingenden Schluss darauf zulassen, muss mit einer Rückforderung rechnen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2009, Aktenzeichen IX ZR 62/08). Eine vage Zeitungsmeldung reicht jedoch nicht aus. Auch die Kenntnis von Lohnverzug bei anderen Arbeitnehmern genügt nicht. Wer keinen beruflichen Einblick in die Zahlungslage des Unternehmens hat, braucht sich auch nicht besonders zu erkundigen.

Gleiche Pflichten - gleiche Rechte
Die Verweigerung der betrieblichen Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst für Lebenspartner ist verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom
7. Juli 2009, Aktenzeichen 1 BvR 1164/07). Verheiratete erhalten als Teil der eigenen Zusatzversicherung einen Anspruch auf Absicherung des Ehepartners im Falle des Todes. Bislang gab es keinen solchen Anspruch für eingetragene Lebenspartner. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, aus dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutzgebot der Ehe sei nicht abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften automatisch geringere Rechte haben müssten. Nunmehr gilt: Die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeit-nehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, gibt es auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2005. Richtig so!

Arbeitsteilzeit - Sperrzeitfalle
Der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages kann - wenn der Arbeitnehmer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos meldet - zu einer Sperrzeit führen (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Juli 2009, Aktenzeichen B 7 AL 6/08). Eine Sperrzeit trifft Arbeitslose, die die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Das Arbeitslosengeld wird dann ab Beschäftigungslosigkeit (nach der Freistellung) für regelmäßig
12 und in Härtefällen für 6 Wochen nicht ausgezahlt. Die Altersteilzeit führt nur dann nicht zur Sperrzeit, wenn eigentlich ein nahtloser Übergang zwischen Freistellungsphase und Rente geplant war. Wem aber anderenfalls eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde, kann u. U. trotzdem Altersteilzeit beantragen. Fazit: unbedingt vorher fachkundig beraten lassen!