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Ihr gutes Recht

erschienen in Clara, Ausgabe 15,

Unsere Fraktion erhält täglich viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürger zur Rechtsprechung und Gesetzgebung. MdB Wolfgang Nes?kovic´, Justiziar der Bundestagsfraktion und Richter am Bundesgerichtshof a.D., kommentiert kurz und knapp in jeder Ausgabe der clara. eine Auswahl aktueller Urteile.

Keine Verwirkung bei verspäteter Abgabe des Antragsformulars für Hartz IV
Die Arge kann einem Arbeitslosen auch dann nicht die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigern, wenn sich dieser mehrere Monate nicht um seinen Antrag kümmert, so das Bundessozialgericht?in seinem Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. B 14 AS 56/08 R). Der Kläger hatte im Juni 2005 Arbeitslosengeld II beantragt, das ausgefüllte Antragsformular aber erst Anfang 2006 abgegeben. Das Bundessozialgericht entschied, dass der Kläger einen Anspruch ab Juni 2005 habe, dieser sei nicht verwirkt. Die Arge hätte eine Mitwirkung einfordern müssen.

Lohnwucher
Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. April 2009 (Az. 5 AZR 436/08) erstmals einen Richtwert für Lohnwucher aufgestellt. Lohnvereinbarungen in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Lohnhöhe besteht (§ 138 BGB). Nach dem Bundesarbeitsgericht ist ein solches auffälliges Missverhältnis gegeben, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.

Kündigungsfristen europarechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die bisherige deutsche Regelung, nach der bei der Berechnung von Kündigungsfristen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigungszeiten erst ab dem?25. Lebensjahr berücksichtigt werden, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Az. C-555/07). Nach Auffassung der Richter verstößt die deutsche Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Bis zu einer Gesetzesänderung ist die entsprechende Vorschrift in § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB unanwendbar.

Anspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. Februar 2010 (Az. ZR 104/09) entschieden, dass Ansprüche auf Mängelbeseitigung für die Dauer der Mietzeit nicht verjähren. Danach kann – solange der Mietvertrag besteht – eine Mängelbeseitigung auch dann verlangt werden, wenn der Mieter die Mängel schon lange hingenommen hat.

Zu hohe Gaspreise
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 (Az. VIII ZR 81/08) die Gaspreiserhöhung eines Gasversorgers für unwirksam erklärt. Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) dürfen nach Ansicht der Richter nicht zum »Abzocken« dienen. Das ist nach dem Urteil immer dann der Fall, wenn in den AGB nur das Recht vorgesehen ist, höhere Gasbezugskosten des Versorgers an die Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Kosten den Preis zu senken.

Zu hohe Wasserpreise
Die Hessische Kartellbehörde durfte dem Wetzlarer Wasserversorger Enwag untersagen, überhöhte Wasserpreise zu verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am?2. Februar 2010 (Az. KVR 66/08) entschieden. Nach der Entscheidung muss ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung, das höhere Preise fordert als gleichartige Versorgungsunternehmen, nachweisen, dass der Unterschied auf abweichenden Umständen beruht, die ihm nicht zurechenbar sind. Werden diese Mehrkosten nicht nachvollziehbar berechnet und vorgelegt, darf die Kartellbehörde die Preise herabsetzen.