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Ihr gutes Recht

Von Wolfgang Neskovic, erschienen in Clara, Ausgabe 17,

Wolfgang Nešković, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Richter am Bundesgerichtshof a.D., kommentiert in jeder Ausgabe der clara. aktuelle Urteile.

Unterkunftskosten bei Umzug in andere Stadt


Zieht ein ALG-II-Empfänger in eine andere Stadt, so muss das Jobcenter die Unterkunftskosten auch dann vollständig übernehmen, wenn die Wohnung dort teurer ist, solange der Mietzins angemessen ist. Das hat das Bundessozialgericht am 1. Juni 2010 entschieden (B 4 AS 60/09 R). Allerdings findet diese Rechtsprechung keine Anwendung auf Umzüge innerhalb einer Stadt beziehungsweise eines Vergleichsraumes. Hier gilt auch künftig § 22 SGB II: Wenn sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erhöhen, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht.

Darlehen von Verwandten kein Einkommen


Das Bundessozialgericht hat am 17. Juni 2010 entschieden, dass Darlehen von Verwandten nicht als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II bedarfsmindernd zu berücksichtigen sind (B 14 AS 46/09 R). Dies gelte nicht nur für den Fall, dass ein Dritter allein deshalb vorläufig eingesprungen ist, weil das Jobcenter nicht rechtzeitig zahlt. Entscheidend sei, dass es sich um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen und nicht um eine Zuwendung ohne Rückzahlungsverpflichtung handle.

Rentenkürzung für DDR-Funktionäre


Das Bundesverfassungsgericht hält § 6 II des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, wonach für bestimmte »Personengruppen mit leitenden Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR« für die Zeiten der Zugehörigkeit zu bestimmten zusätzlichen Versorgungssystemen nur ein gekürztes Einkommen zugrunde gelegt wird, für verfassungskonform (Beschluss vom 6. Juli 2010, 1 BvL 9/06). Es diene dem Gemeinwohlzweck, das »Fortwirken des Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern«. Bei diesen eng gefassten Personengruppen sei der Schluss gerechtfertigt, dass sie »leistungsfremde, politisch begründete und damit überhöhte Arbeitsverdienste bezogen« hätten. Die Rentenkürzung sei auch nicht unverhältnismäßig, da auch die verbleibenden Renten der Kläger immer noch erheblich über der Durchschnittsrente eines früheren Bürgers der DDR lägen.

 

Verbraucherschutz gestärkt

Ein Verbraucher, der bei einem Fernabsatzgeschäft von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht, muss – neben den Rücksendekosten – auch nicht die Versandkosten für die Hinsendung der Ware vom Unternehmen an den Verbraucher zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof nach Vorlage der Frage an den Europäischen Gerichtshof am 7. Juli 2010 (Az. VIII ZR 268/07) entschieden.


Mieterhöhung – keine Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Mieter


Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnwertverbesserungen, die der Mieter vorgenommen und finanziert hat, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 7. Juli 2010, VIII ZR 315/09). Anderenfalls müsste der Mieter doppelt zahlen: beim Einbau eines Bades oder einer Heizung und bei einer auf diese Ausstattung gestützten Mieterhöhung.

Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in einem Mietvertrag, wonach der Mieter die Schönheitsreparaturen von einer Fachfirma durchführen lassen muss, für unwirksam erklärt (Urteil vom 9. Juni 2010, VIII ZR 294/09).