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Ihr gutes Recht

Von Halina Wawzyniak, erschienen in Clara, Ausgabe 32,

Halina Wawzyniak kommentiert für clara aktuelle Urteile

AGB von Pauschalreiseunternehmen und Flugzeiten

Wer eine Reise macht, kennt sicherlich die Formulierungen: »Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen« und »Informationen über Flugzeiten sind unverbindlich.« Bislang waren diese Formulierungen häufig in AGB der Reiseunternehmen zu finden. Doch der BGH hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (X ZR 24/13) entschieden, solche Formulierungen sind unwirksam. Sie benachteiligen die Reisende/den Reisenden entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen.

Persönliche Anhörung zwingend bei Unterbringung nach Betreuungsrecht

Mit Beschluss vom 29. Januar 2014 (XII ZB 330/13) hat der BGH betont, dass ein Unterbleiben der persönlichen Anhörung bei einer endgültigen Unterbringung, das heißt bei einer Unterbringung, die nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung stattfindet, nach dem Betreuungsrecht einen derart schweren Verfahrensmangel darstellt, dass der Maßnahme der »Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet«. Im vom BGH zu entscheidenden Fall stand die betroffene Person seit mehreren Jahren unter Betreuung. Die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt wurde vom Amtsgericht ohne Anhörung der betroffenen Person beschlossen. Der BGH hat darüber hinaus aber auch betont, dass ein ärztliches Gutachten zwingend für eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt erforderlich ist.

Elternunterhalt

Zwar stellt ein von einem unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch eine Verfehlung dar, diese führe aber nur beim Hinzukommen weiterer Umstände zu einer schweren Verfehlung, die den Unterhaltsanspruch ausschließe. Das entschied der BGH mit Beschluss vom 12. Februar 2014 (XII ZB 607/02). Im konkreten Fall hatte der unterhaltsberechtigte Vater den Kontakt zu seinem Sohn abgebrochen, nachdem dieser das Abitur gemacht hatte. Gleichzeitig hatte der Vater mit einem Testament dem Sohn den »strengsten Pflichtteil« überlassen. Dieses Verhalten, so der BGH, offenbare »jedoch nicht einen so großen Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme, dass von einer schweren Verfehlung ausgegangen werden könnte«.

SCHUFA-Auskunft

Nach Ansicht des BGH in einem Urteil vom 28. Januar 2014 (VI ZR 156/13) hat ein Betroffener zwar einen Anspruch auf Auskunft von der SCHUFA darüber, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten dort gespeichert sind und in die Wahrscheinlichkeitswerte (Scorewerte) einfließen, nicht aber auf die Scoreformel. Die Scoreformel ist die abstrakte Methode der Scorewertberechnung. Das Urteil ist aus Sicht der Partei DIE LINKE deshalb bedenklich, weil die SCHUFA quasi als Monopolist tätig ist und von vielen wie eine amtliche Stelle wahrgenommen wird. Ein Geschäftsgeheimnis eines Quasi-Monopolisten zu schützen, macht aber wenig Sinn.

Beschädigtes Auto durch Abschleppmaßnahme: Bitte wenden Sie sich nicht an das private Unternehmen

Was passiert, wenn öffentliche Aufgaben an private Unternehmen gehen, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2014 (VI ZR 383/12). Im konkreten Fall ging es um ein abgeschlepptes Auto. Dieses wurde beim Abschleppen beschädigt, und der Eigentümer des Autos verlangte Schadensersatz von der Abschleppfirma. Doch der BGH entschied, dass der Eigentümer des Autos gegen die Abschleppfirma überhaupt nicht klagen darf, da diese ja im Auftrag der Stadt gehandelt hat und der Eigentümer in den Vertrag zwischen Stadt und Abschleppunternehmen nicht einbezogen ist. Die Verantwortung für etwaige Schäden liege allein bei der Stadt. Der Eigentümer des Autos müsse sich an die Stadt wenden, da das Abschleppunternehmen Erfüllungsgehilfe der Stadt sei und deshalb die sogenannte Amtshaftung gelte.