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„Ich hätte Hellseherin sein müssen“

erschienen in Klar, Ausgabe 13,

Cornelia Fröhner soll drei Monatsgehälter an den Insolvenzverwalter der Pleite-Firma zurückzahlen, für die sie jahrelang gearbeitet hat.

Bis zur Pleite hat Cornelia Fröhner (35) ihrem Textilunternehmen im sächsischen Annaberg-Buchholz die Treue gehalten. Selbst, als sie nur einen Bruchteil ihres Lohnes bekam, blieb
sie dabei. Nun, drei Jahre danach, wird ihr diese Treue zum Verhängnis. Sie und 39 Kollegen sollen Löhne an den Insolvenzverwalter ihrer alten Firma zurückzahlen.

Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist deutsches Insolvenzrecht. Seit 1999 sind Löhne und vor allem Lohnnachzahlungen bei Insolvenzverfahren nicht mehr gesichert, die in den drei Monaten vor der Pleite eines Unternehmens gezahlt wurden.

Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE von 2007 antwortete die Regierung Merkel, es handele sich um Einzelfälle. Doch davon gibt es Hunderte. Hunderte Menschen mussten schon Löhne zurückzahlen.

Cornelia Fröhner droht das nun auch. Und sie ahnt: »Viele Menschen wird das bei der derzeitigen Krise noch treffen.« Der entscheidende Punkt bei dem Gesetz ist die Frage, ob ein Arbeitnehmer von der
Zahlungsunfähigkeit seiner Firma wusste. Bei Cornelia Fröhner soll das der Fall gewesen
sein, weil sie es akzeptierte, den Lohn nur teilweise und vor allem verspätet ausgezahlt
zu bekommen.

»Das ist doch absurd, völlig ungerecht«, widerspricht sie. Weder sei sie Juristin, noch sei es eine Alternative gewesen, wegen der Lohnsenkung einfach zu kündigen. Konnte sie wissen, dass es um die Finanzen der Firma so schlecht steht, dass diese im juristischen Sinne zahlungsunfähig
sei? »Nein«, sagt Cornelia Fröhner, »da hätte ich Hellseherin sein müssen«. Bis zum Schluss habe es geheißen, es gehe weiter und die Auftragsbücher seien voll.

Wie schlecht es um die Rechte der Arbeitnehmer inzwischen aussieht, haben auch einige Kollegen Cornelia Fröhners erfahren. Deren Rechtsschutzversicherungen lehnten eine Unterstützung in der Sache ab. Begründung: Ohne Aussicht auf Erfolg.

Vor allem älteren Kollegen jagten die Gerichtsschreiben so viel Angst ein, dass sie ihre Löhne bereits zurückgezahlt haben. Nur wenige hatten Glück. Bei ihnen waren die Ansprüche verjährt, weil die Anträge des Insolvenzverwalters beim Gericht auf die ersten Januartage 2009 datiert sind.

Auf eine erneute Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Februar dieses Jahres antwortete die Regierung wieder, es handele sich nur um Einzelfälle. Außerdem, so die Regierung, gehe es bei den Forderungen der Insolvenzverwalter ja nur um verspätete Lohnzahlungen.

Für Cornelia Fröhner ist das ein Skandal. Ob verspätet oder nicht, sie habe doch dafür Arbeit geleistet. Bei ihr belaufen sich die Forderungen auf 4 559 Euro. Davon fast 1 000 Euro für Mahnkosten und Zinsen. Diese Summe ist für sie existenzbedrohend. Im Jahr 2003 hat sie
ein Haus auf Kredit gekauft.

Auch wenn die Lage für Arbeitnehmer so schlecht ist, Cornelia Fröhner hat noch nicht aufgegeben. Sie hat Widerspruch eingelegt.