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Hintergrund: Werkverträge

erschienen in Klar, Ausgabe 24,

Man kann drei verschiedene Formen unterscheiden:

  • den Scheinwerkvertrag, der als Werkvertrag bezeichnet wird, aber eigentlich Leiharbeit darstellt
  • echte Werkverträge, durch die ein Teil der bisherigen unternehmerischen Aktivitäten in der Regel dauerhaft von einem Dritten in eigener Verantwortung übernommen wird
  • Werkverträge des Alltagslebens, bei denen Privatpersonen oder Firmen lediglich gelegentlich eine fremde Leistung in Anspruch nehmen (zum Beispiel Handwerkerleistungen).

Bei den ersten beiden Formen von Werkverträgen besteht dringender Handlungsbedarf, denn damit drücken Unternehmen Gehälter und unterlaufen Tarifverträge, spalten Belegschaften und höhlen Mitbestimmungsmöglichkeiten aus.