Neues Urteil des Berliner Sozialgerichtes zu Hartz IV
Das Sozialgericht Berlin hat im April geurteilt, dass die Regelsätze gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Der Gesetzgeber habe bei der Berechnung dieses Minimums Fehler gemacht. Die Referenzgruppe, anhand deren Verbrauchs der Bedarf für Erwachsene ermittelt wird, sei fehlerhaft und willkürlich bestimmt. Auch habe die Regierung bei einzelnen Positionen willkürlich gekürzt, beispielsweise bei Mahlzeiten in Gaststätten, bei Tierfutter und Schnittblumen. Das Sozialgericht hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, diese Fragen zu entscheiden.