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Hartz IV bleibt Armut per Gesetz

erschienen in Klar, Ausgabe 19,

Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang des Jahres festgestellt: Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz. Dabei geht es nicht nur darum, nicht zu verhungern. Es geht auch um die Möglichkeit, Bildung zu genießen, Veranstaltungen zu besuchen und ins Kino zu gehen.

Deutschlands höchste Richter beurteilten die Hartz-IV-Sätze als verfassungswidrig. Sie verpflichteten die Regierung, die Hartz-IV-Gesetzgebung bis Ende des Jahres zu überarbeiten.

Die Bundesregierung hat nun reagiert: Im nächsten Jahr will sie den Regelsatz für Erwachsene um fünf Euro anheben, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche aber steigen nicht. Damit haben CDU/CSU und FDP festgelegt, wie wenig sie für notwendig erachten, damit Erwerbslose menschenwürdig leben können. Klar zeigt, was die Regierung Hartz-IV-Beziehenden zugesteht und was sie ihnen vorenthält.

Hartz-IV-Regelsatz (Abgaben in Euro pro Tag)

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: 4,23
Kleidung, Schuhe: 1,01
Wohnungsinstandhaltung, Gas und Strom: 0,99
Haushaltsgeräte und Möbel: 0,91
Praxisgebühr und Medikamente: 0,52
Automobil, Bus- und Bahn-Tickets: 0,76
Telefon und Internet: 1,06
Freizeit, Sport, Kultur: 1,33
Bildung: 0,04
Sonstiges: 1,12
Summe in Euro: 11,97

Das verweigert die Regierung den Hartz-IV-Beziehenden

Auf Haustiere wie Hunde, Katzen, Wellensittiche sollen Hartz-IV-Beziehende verzichten. Geld für die kleinen Lieblinge gibt es nicht.
Zwar dürfen Hartz-IV-Beziehende ein Auto besitzen, Geld für Benzin erhalten sie aber nicht.
Selbst für einen kleinen Snack unterwegs, etwa eine Currywurst oder einen Döner, erhalten Hartz-IV-Beziehende kein Geld.
Hartz-IV-Beziehende sollen kein Glas Wein oder Bier trinken. Nicht einmal Gästen können sie etwas anbieten.
Die Wohnungen von Hartz-IV-Beziehenden sollen kahl bleiben. Für Zimmerpflanzen und Schnittblumen gibt es keinen Cent.
Hartz-IV-Beziehende sollen nicht verreisen. Für auswärtige Übernachtungen oder Urlaub ist kein Geld vorgesehen.