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Gutes Lernen und gutes Essen gehören zusammen

erschienen in Clara, Ausgabe 44,

Mittags in einer Schulkantine in Deutschland: Schülerinnen und Schüler sitzen vor leeren Tellern, weil ihre Eltern den Eigenbeitrag für das Schulessen nicht zahlen konnten. Während sie kein Essen erhalten, rätseln andere, ob sie das lieblos verkochte Gemüse vor sich überhaupt essen sollen oder nicht – Vitamine und Ballaststoffe sind in dem abgestandenen Essen, das schon am Morgen aus der Großküche kam, sowieso kaum zu finden. An anderen Schulen besorgen sich die Schülerinnen und Schüler ihr Essen mittags an Kiosken oder Fastfood-Restaurants, da an ihrer Schule erst gar kein Essen angeboten wird. Eltern, die am Wochenende mittags mit ihren Kindern gemütlich zusammen essen, ärgern sich wochentags, wenn der Nachwuchs hungrig und unzufrieden nach Hause kommt. Auf Nachfrage erfahren sie, dass die Schulkantine nur einem Drittel der Schüler Platz bietet, das deshalb in drei Schichten »gegessen« werden muss und sich die Kinder wegen der kurzen Pausen beim Essen beeilen sollen. Das ist allzu oft der ganz normale Ernährungsalltag an Ganztagsschulen in Deutschland.

Kinder sind unsere Zukunft, und Eltern bringen für ihre Kinder fast jedes Opfer. Aber beim Kita- und Schulessen scheint es Ausnahmen zu geben. Dabei haben etliche Studien bewiesen, wie wichtig gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche ist, da sonst Nachteile beim Lernen und der Gesundheit drohen.

Für DIE LINKE. im Bundestag gehören gutes Essen und gutes Lernen zusammen. Deshalb macht sie sich für ein »Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung« stark. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, altersgerechte und abwechslungsreiche Kita- und Schulverpflegung, an der alle Kinder und Jugendlichen unentgeltlich teilnehmen. Um das zu erreichen, müssen wichtige Voraussetzungen geschaffen werden: Das Essen muss täglich frisch gekocht werden, mit Zutaten aus der Region. Die Kinder müssen bei der Essensplanung einbezogen werden. Es müssen bundesweit einheitliche Standards durchgesetzt werden, und Ernährungs- und Verbraucherbildung müssen fächerübergreifend in den Lehrplan einfließen. Damit kein Kind von der Gemeinschaftsverpflegung ausgeschlossen wird, muss sie beitragsfrei sein.