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Für diese Alternativen setzt sich DIE LINKE ein

erschienen in Clara, Ausgabe 35,

DIE LINKE will Hartz IV überwinden und durch gute Arbeit sowie eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen.

Sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung   - Alle Menschen, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um ihren Mindestbedarf zu decken, haben Anspruch auf die Mindestsicherung. Das diskriminierende Sondersystem Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft. - Der Regelsatz des Arbeitslosengelds II ist kurzfristig für alle erwachsenen Leistungsberechtigten auf mindestens 500 Euro pro Monat anzuheben. Mittelfristig ist eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen. Unter 1.050 Euro netto im Monat droht Armut. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen ebenso wie das Kindergeld deutlich angehoben werden. - Das Existenzminimum ist grundrechtlich verbrieft. Es darf nicht gekürzt werden. Die Sanktionsparagrafen sind deshalb sofort ersatzlos zu streichen. - Angemessene Wohnkosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen. Wohnungslosigkeit ebenso wie Stromsperren sind zu verhindern.  - Die rechtliche Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft ist zu überwinden. Die Mindestsicherung orientiert sich am Individualprinzip, das heißt, jeder bedürftige Mensch hat einen eigenen Anspruch unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.    Gute Arbeit   - Erwerbslosigkeit, Niedriglöhne und prekäre Beschäftigung überwinden und stattdessen Existenz sichernde und sozial abgesicherte gute Arbeit fördern. Durch ein Zukunftsprogramm massenhaft zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. - Ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde ohne Ausnahmen schiebt Lohndumping einen Riegel vor und sorgt dafür, dass Menschen von ihrer Arbeit auch leben können.   Gute Arbeitsförderung    - Die Arbeitslosenversicherung stärken. Den Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtern und zeitlich verlängern. Sperrzeiten abschaffen. - Erwerbslosen den Zugang zu qualitativ hochwertigen Arbeitsfördermaßnahmen ermöglichen, deren Teilnahme auf Freiwilligkeit beruht.  - Ein-Euro-Jobs durch sozialversicherungspflichtige, tarifliche, mindestens aber mit dem Mindestlohn bezahlte Arbeitsverhältnisse in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ersetzen.