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Für das Versagen anderer blechen?

erschienen in Clara, Ausgabe 12,

Gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen Lohn insolventer Firmen zurückzahlen - das ist kein Einzelfall.

Conny Fröhner aus Annaberg-Buchholz liest einen Brief einer Anwaltskanzlei und ist wütend. Frustriert und hilflos ist die einstige Sekretärin der Firma Textile Concept - einem mittelständischen Textilbetrieb im Erzgebirge - weil dieser nach der Insolvenz Geld von der Mitarbeiterin fordert. Als die Firma Ende 2005 Pleite ging, verlor sie ihre Arbeit. Sie hatte Glück und fand bald wieder eine neue Anstellung.

Gut drei Jahre später, Anfang Januar 2009, wurde Conny Fröhner wieder mit der Vergangenheit konfrontiert. Sie fischte ein Schreiben der Dresdner Anwaltskanzlei Junker & Bartelheimer aus dem Briefkasten und fiel aus allen Wolken. Darin stand, der Insolvenzverwalter von Textile Concept verlange von ihr eine Rückzahlung der Lohngelder, die ihr in den drei Monaten vor der Insolvenzanmeldung ausbezahlt worden waren: »Ich hatte schon längst mit dem Kapitel Textile Concept abgeschlossen und wurde nun plötzlich wieder von dem alten Zeug eingeholt.« Aus den damals 3700 Euro netto waren mit Zinsen und Gebühren stattliche 4559 Euro geworden, die Conny Fröhner überweisen sollte. »Eine frühere Bearbeitung war nicht möglich«, teilten Junker & Bartelheimer der Empfängerin mit.

Eigene Internetrecherche und die Auskunft ihres Anwalts ergaben, dass Frau Fröhner Opfer einer ganz besonderen Auslegung eines Gesetzes ist. Die Argumentation des Insolvenzverwalters: Sie hätte schon Monate vor dem endgültigen Verlust ihres Arbeitsplatzes absehen können, dass die Firma Rechnungen und Löhne nicht mehr pünktlich bezahlen konnte. Daher hätte sie von sich aus kündigen sollen, anstatt ohne pünktliche Lohnzahlung vorerst weiterzuarbeiten. Der spitzfindige Jurist beruft sich auf die seit 1999 gültige Insolvenzordnung. Nach seiner Interpretation müssen Arbeitnehmer/innen bereits ausgezahlte Löhne und Gehälter zurückzahlen, wenn sie zum fraglichen Zeitpunkt wussten, dass ihr Unternehmen Pleite geht.
»Ich habe eine Wut im Bauch, dass so etwas überhaupt möglich ist«, erklärt Frau Fröhner. Die Frage, warum sie nicht von sich aus gekündigt habe, lässt sie nicht gelten: »Wir haben zur Firma gehalten und sind bis zum letzten Tag unserer Arbeit nachgegangen, denn Aufträge waren da.« Niemand habe sie darauf hingewiesen, dass so etwas jemals passieren könnte - auch die Arbeitsagentur nicht. Genauso überrumpelt wie Conny Fröhner fühlen sich andere Ehemalige von Textile Concept. Keiner ist bereit zu zahlen. Gegen den Mahnbescheid des Insolvenzverwalters legte die Sekretärin Widerspruch ein.

Dass abhängig Beschäftigte als Insolvenzopfer mit anderen Gläubigern, etwa Lieferanten und Unternehmern, gleichgesetzt werden, hält der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, für unzulässig. »Das Interesse der anderen Gläubiger ist sozialstaatlich geringer zu bewerten als das der Arbeitnehmer«, so der frühere Richter am Bundesgerichtshof. »Diese Unternehmen sind grundsätzlich fähig, sich bei ihrem Agieren auf dem Markt und in der Preisgestaltung der Produkte auf das Insolvenzausfallrisiko einzurichten. Diese Möglichkeit haben Arbeitnehmer nicht.« Ein ähnliches Rechtsempfinden hat auch Conny Fröhner: »Der Lieferant hat eine Warenkreditversicherung, aber unsere Gehälter waren und sind nicht so toll, dass man davon etwas sparen kann.«

Ihr Schicksal ist kein Einzelfall. Gut 80 km westlich von Annaberg-Buchholz hatten 120 Beschäftigte der Firma Holz-Nützel in Rehau (Landkreis Hof/Bayern) in ihrer verzweifelten Hoffnung auf Rettung des Arbeitsplatzes verspätete Lohnzahlungen akzeptiert. Dies wurde ihnen zum Verhängnis. Der dortige Insolvenzverwalter verlangte die Rückzahlung von insgesamt 225000 Euro Lohn.
Auch die rund 40 Beschäftigten der insolventen Druckerei Maintaldruck in Mainleus (Landkreis Kulmbach) erhielten Anfang 2009 eine Forderung ihres Insolvenzverwalters. Einzelne von ihnen sollten bis zu 12000 Euro zurückzahlen. Der Fall schlug bundesweit Wellen.

Ohne Betriebsrat schutzlos

Die seit 10 Jahren gültige Insolvenzordnung konnte so krass gegen ahnungslose Arbeitnehmer/innen ausgelegt werden, weil in den geschilderten Fällen kein Betriebsrat bestand. Alarmiert von den Vorfällen, formulierten die Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst und Kornelia Möller eine Anfrage an die Bundesregierung zur Insolvenzordnung. Die Antwort war ernüchternd: Aus »Einzelfällen« ergebe sich kein dringender Handlungsbedarf, man wolle aber »die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet sehr sorgfältig beobachten«, so die Regierung.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte nun in den meisten Fällen Insolvenzverwalter bei dem Versuch bremsen, Arbeitnehmer/innen für gezahlte Löhne nachträglich zur Kasse zu bitten. Demnach kann den Beschäftigten nicht mehr vorgeworfen werden, dass sie aufgrund verspäteter Lohnzahlungen schon frühzeitig bemerkt haben müssten, dass dem Betrieb die Insolvenz droht. Sollte dieser Richterspruch für Betroffene wie Conny Fröhner jedoch nicht die gewünschte Konsequenz - die Ablehnung der Rückzahlungsforderung - ergeben, würde die Linksfraktion mit einem eigenen Gesetzentwurf auf Abhilfe drängen.

Schutzschirm für Menschen

Um zu verhindern, dass jetzt in der Krise tausende Beschäftigte ähnlichen Ärger bekommen wie in Annaberg-Buchholz, Rehau oder Mainleus, fordern die linken Abgeordneten einen Schutzschirm für die Menschen. »Die Bundesregierung verschiebt in Rekordgeschwindigkeit Milliarden Steuergelder an marode Banken, doch eine Zukunftsinitiative zur Überwindung der Krise legt sie nicht vor. Durch diese Untätigkeit trägt sie eine Mitschuld für jeden Menschen, der jetzt entlassen wird, und für jedes Unternehmen, das Insolvenz anmelden muss«, kritisiert Werner Dreibus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion.

Das Programm der Fraktion zur Überwindung der Krise fordert eine echte paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Belangen. Im Gegenzug für staatliche Hilfen an Unternehmen oder Lohnverzicht zur Rettung des Betriebes sollen die Beschäftigten Anteile am Unternehmen erhalten. Nur so könnten Belegschaften Fehlentscheidungen im Unternehmen verhindern, die allein den kurzfristigen Profitinteressen der Anteilseigner dienten und eine spürbare Entwicklung hemmten. Zudem soll durch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit, eine Ausweitung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld und eine umfassende Förderung der Altersteilzeit Ent-lassungen vorgebeugt werden, so das Programm. Zur Finanzierung fordert DIE LINKE von den rund 800000 Millionä-ren eine Abgabe von fünf Prozent auf Vermögen von über einer Million Euro. Damit könnten immerhin jährliche Einnahmen bis zu 80 Milliarden Euro erzielt werden.