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Fünf-Punkte-Plan für Verbraucherschutz

Von Caren Lay, erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Verbraucherinnen und Verbrauchern entstehen durch Betrügereien am Telefon und im Internet in Deutschland jährlich Millionenschäden. Doch Ministerin Aigner (CSU), eigentlich für den Verbraucherschutz zuständig, weigert sich, die Menschen durch Gesetze zu schützen. Sie liefert Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin unseriösen Unternehmen aus.

DIE LINKE hat deshalb einen Fünf-Punkte-Plan für einen wirksamen, gesetzlich festgeschriebenen Verbraucherschutz für Telefon und Internet aufgestellt:

1. Telefonisch abgeschlossene Verträge müssen schriftlich bestätigt werden, damit sie wirksam werden.

2. Ein gut sichtbares Feld auf der Internet-seite muss über den Preis eines Angebots informieren. Diese Information muss per Knopfdruck separat bestätigt werden. Das ist in Frankreich so üblich, Kostenfallen sind deshalb dort kein Thema.

3. Internet-Nutzer müssen das Recht erhalten, einen Vertrag zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen, wenn ihnen ein Abonnement untergeschoben wurde.

4.  Höhere Bußgelder bei kommerzieller Telefonbelästigung und wirksame Strafen gegen Abo-Abzocke im Internet müssen eingeführt werden. Diese Bußgelder und die unrechtmäßigen Gewinne unseriöser Firmen fließen den Verbraucherzentralen zu.

5. Unseriöse Telekommunikationsunternehmen müssen vom Markt genommen werden.

 

Caren Lay ist verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE