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Frauenhäuser nicht »verfallen« lassen

erschienen in Querblick, Ausgabe 10,

Seit mehr als dreißig Jahren existieren in Deutschland Frauenhäuser. Sie wollen jeder Frau, die von Gewalt betroffen ist, eine Zuflucht und Hilfe bieten. Durch den Sozialabbau unter den Regierungen Schröder und Merkel hat sich die Finanzierungsgrundlage der Mehrheit der Frauenhäuser entscheidend verschlechtert und deren Arbeit eingeschränkt. Die Zuflucht suchenden Frauen sind gezwungen, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz zu beantragen. Mit der dann befürworteten Eingliederungshilfe für Arbeitssuchende müssen sie ihren Aufenthalt im Frauenhaus finanzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass sie überhaupt berechtigt sind, solche Leistungen zu beantragen.

Vor mehr als einem Jahr machte die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf diese Missstände mit einem Antrag aufmerksam, der einen freien Zugang zu den Schutzeinrichtungen für alle von Gewalt betroffenen Frauen, unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Aufenthaltstatus fordert. Am 12. November 2008 fand nun im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Anhörung zu diesem Thema statt, zu der zahlreiche ExpertInnen geladen wurden. Vor allem die Vertreterinnen der verschiedenen Schutzeinrichtungen und der Netzwerke machten die prekäre Lage vieler Hilfsangebote deutlich. So schwanken die jährlichen Finanzen für einen Frauenhausplatz pro Jahr bundesweit zwischen 800 und?12000 Euro. Noch deutlicher werden die Unterschiede bei der Anzahl von Frauenhausplätzen pro EinwohnerInnen. Hier liegt die Divergenz zwischen 6200 (Bremen) und?17100 (Bayern) EinwohnerInnen pro Platz. Insgesamt gibt es ca. 7000 Frauenhäuser in Deutschland. Der Europarat empfiehlt demgegenüber 13000 Plätze.

 Es wurde aber auch deutlich, dass zur Behebung dieser Ungleichheiten und der Sicherung eines freien Zugangs für alle Betroffenen zunächst eins klargestellt werden muss: Dies ist eine Aufgabe des Bundes und darf nicht länger jedem Bundesland überlassen werden. Hier gingen die Meinungen der angehörten Verfassungsexperten und der Vertreterin des Deutschen Juristenbundes weit auseinander. Allerdings wurden angesichts der deutlichen Unterschiede innerhalb des Bundes erste Zweifel laut, ob hier nicht nur die notwendige Fürsorgepflicht des Bundes gefragt ist, sondern auch die Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

DIE LINKE wird auch weiterhin an ihren Forderungen festhalten, geht es doch um ein grundlegendes Menschenrecht.
Irina Modrow