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Elterngeld – Durchbruch oder Mogelpackung?

erschienen in Querblick, Ausgabe 1,

Ab 2007 gilt neues Recht für frischgebackene Eltern

Das ab 2007 geltende Elterngeldgesetz stellt scheinbar einen gleichstellungspolitischen Durchbruch dar, der von Feministinnen schon lange gefordert wurde. Denn das Erziehungsgeld hat eine Verfestigung der traditionellen Rollenverteilung nach der Familiengründung bewirkt. Durch die geringe Leistungshöhe von 300 Euro führte es zur Abhängigkeit der betreuenden Person (in der Regel der Mutter) von Partner oder Sozialleistungen und verhinderte die Beteiligung der Väter an der Elternzeit, weil diese in der Regel immer noch das deutlich höhere und damit ökonomisch weniger verzichtbare Einkommen haben.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und ermöglicht mit einem Einkommensersatz von 67 Prozent der betreuenden Person, ihren Lebensstandard zu halten und Abhängigkeiten zu vermeiden. DIE LINKE. sieht aktive Gleichstellungspolitik als wichtigen Bestandteil von Familienpolitik und hat daher das Konzept ?einer Lohnersatzleistung grundsätzlich begrüßt, aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Denn die konkrete Ausgestaltung des Elterngeldes bedeutet eine Umverteilung von Arm nach Reich. DIE LINKE. kritisierte im Gesetzgebungsverfahren: In Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen, für Arbeitslose, Studierende und Alleinerziehende wird das Elterngeld die bestehenden geschlechtsspezifischen Rollen und die soziale Lage keineswegs verbessern, sondern verschlechtern. Die größte Gruppe der VerliererInnen der neuen Elterngeldregelung sind die ALG-II-EmpfängerInnen.

Bisher konnten sie bis zu 24 Monate je 300 Euro beziehen, nun erhalten sie nur noch höchstens 14 Monate lang den Mindestsatz von 300 Euro. Sind beide Eltern arbeitslos oder ist das arbeitslose Elternteil alleinerziehend, sinkt der Bezugszeitraum auf zwölf Monate (weil die Partnermonate an den Erwerbstätigenstatus anknüpfen). Bis zu 155000 Familien werden so durch das Elterngeld schlechter gestellt.

DIE LINKE. betont, dass diese soziale Schieflage nicht Teil eines Elterngeldkonzeptes sein muss (siehe Antrag Elterngeld): Eine soziale Ausgestaltung der Mindestleistung ist möglich und finanzierbar. So kann die Bezugsdauer des Mindestelterngeldes auf 24 Monate verlängert und können die Partnermonate auch ALG-II-EmpfängerInnen gewährt werden. Um einen wirklichen Erfolg des Elterngeldes zu gewährleisten, müssen aber auch die asymmetrischen Geschlechterverhältnisse stärker thematisiert werden,  besonders die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der Erwerbsarbeit.

Frauen verfügen noch immer im Durchschnitt über deutlich geringere Einkommen und arbeiten häufig in nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen. Das ist ein maßgeblicher Grund, warum es zumeist die Frauen sind, die mit der Geburt des Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder unterbrechen. Bleiben diese Asymmetrien bestehen, werden weiterhin überwiegend Frauen das neue Elterngeld in Anspruch nehmen. Darüber deckt Ministerin von der Leyen allerdings den Mantel des Schweigens.
Maria Wersig