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Eingriff in ein Grundrecht

Von Halina Wawzyniak, erschienen in Clara, Ausgabe 38,

Halina Wawzyniak rechnet mit der Vorratsdatenspeicherung ab.

Bisher durften Telekommunikationsdaten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Telekommunikationsanbieter konnten darauf verzichten, wenn sie zum Beispiel ein datenschutzfreundliches Geschäftsmodell anbieten wollten. Jetzt müssen sie Daten speichern: Verkehrsdaten für zehn Wochen, Standortdaten für vier Wochen.   Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem ersten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung klargestellt, dass auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs unter den Schutz von Artikel 10 des Grundgesetzes fällt. Ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen Kommunikation stattfindet, ist durch die Verfassung geschützt. Das gilt auch dann, wenn private Anbieter die Speicherung vornehmen.   Das ist das Kernproblem. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Eingriff in ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, dessen Erforderlichkeit sich nicht begründen lässt. Es wird immer wieder behauptet, sie diene der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Aber es gibt keinerlei Nachweis, dass sie dafür erforderlich ist und ohne sie eine Schutzlücke entsteht.  Ein Rechtsstaat verlangt aber für einen Eingriff in ein Grundrecht, dass dieser erforderlich ist. Die Vorratsdatenspeicherung ohne Nachweis der Erforderlichkeit einzuführen, ist ein Angriff auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Das gehört sich in einer Demokratie nicht.   Halina Wawzyniak ist netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE