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Eine Kommune im Schwarzwald kämpft um das Energienetz

erschienen in Clara, Ausgabe 37,

Bundesweit versuchen viele Städte und Gemeinden, ihre Energienetze zu rekommunalisieren. Doch oft werden diese Versuche gerichtlich verhindert. Dagegen wehrt sich die badische Kleinstadt Titisee-Neustadt.

Das im Hochschwarzwald gelegene Städtchen Titisee-Neustadt hat im Dezember 2014 beim Bundesverfassungsgericht eine Kommunalverfassungsbeschwerde eingereicht. Der von allen Gemeinderatsfraktionen befürwortete Schritt richtet sich dagegen, dass es der Kommune gerichtlich untersagt worden war, ihr Stromnetz so auszuschreiben und zu vergeben, wie sie es wollte.   Zuvor, im März 2012, hatte die vormalige Betreiberfirma des Energienetzes von Titisee-Neustadt, eine Tochter des Stromkonzerns EnBW, ein Prüfverfahren des Bundeskartellamts erwirkt. Die Firma warf der Kommune vor, die Neuvergabe des Netzes an das mehrheitlich kommunale und extra dafür gegründete Unternehmen Energieversorgung Titisee-Neustadt sei politisch motiviert gewesen. Das Kartellamt urteilte im Januar nach langer Prüfung: Titisee-Neustadt muss die längst umgesetzte Netzkommunalisierung rückgängig machen und ein neues Vergabeverfahren durchführen. Nun müssen sich die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe mit dem Fall befassen.   Im Dezember 2013 scheiterten die Stadt Heiligenhafen sowie weitere 36 Gemeinden aus Schleswig-Holstein vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der urteilte, sie könnten sich bei der Stromnetzvergabe nicht auf den Vorrang der vom Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung berufen.   Viele Städte und Gemeinden wollen ihre Energienetze wieder selbst betreiben. Seit dem Jahr 2005 gibt es in Deutschland eine „Stadtwerke-Gründungswelle“, hält das Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie fest. Bis zum Jahr 2014 habe es 120 Neugründungen gegeben. Ungefähr im selben Zeitraum seien mehr als 200 Netzkonzessionen von kommunalen Unternehmen übernommen worden. Doch der Trend zur Rekommunalisierung der in den 1990er Jahren privatisierten Strom- und Gasnetze hat längst einen Gegentrend erfahren.    Seitdem Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur im Jahr 2010 einen Leitfaden für die Konzessionsvergabe veröffentlichten, regiert das Wettbewerbsrecht. Der Leitfaden und die an ihn anschließende Rechtsprechung besagen, dass die öffentliche Hand bei Netzausschreibungen nur sehr begrenzt Prioritäten setzen darf. Vor allem dürfen bei Ausschreibungen kommunale Unternehmen nicht gegenüber privaten Konzernen bevorzugt werden. Die Folge: Gerichte haben schon in verschiedenen Zusammenhängen Netzvergaben aufgehoben, bei denen die Kommunen zu sehr ihren Vorlieben entsprechend vorgingen (siehe Kästen). Den Kommunen wird somit die Ausgestaltungsmöglichkeit genommen, die ihnen eigentlich das Grundgesetz garantiert.   Im Fall der bayerischen Gemeinde Olching kritisierte der BGH im Oktober 2014, sie habe bei ihrer Netzausschreibung zum einen keine Angaben über Vergabekriterien und Gewichtung gemacht und zum anderen nur die Beteiligung an einer kommunalen Gesellschaft ausgeschrieben, also Interessenten, die das Netz alleine hätten betreiben wollen, diskriminiert.   Diese Auffassung liegt auch der Verfassungsbeschwerde von Titisee-Neustadt zugrunde, über deren Zulässigkeit das Gericht bei Redaktionsschluss noch nicht entschieden hatte. Die Kleinstadt vom südwestlichen Rand der Republik beunruhigt mit diesem ungewöhnlichen Schritt die Energiekonzerne, erfreut aber andererseits viele Kommunen. „Das Thema betrifft fast alle Städte und Gemeinden“, sagt Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Die ehemalige Oberbürgermeisterin von Lörrach bekennt sich zu Wettbewerb, sieht es aber nicht ein, „die Konzession ohne Berücksichtigung kommunaler Belange auszuschreiben und zu vergeben“.   Die aktuelle Situation aus Sicht der Kommunen fasst der Städtetag Baden-Württemberg in einem Artikel zusammen, der im Januar in der vom Land herausgegebenen Wochenzeitung Staatsanzeiger erschien: „Über Jahrzehnte hinweg entschieden die gewählten Vertreter in den Kommunen über das System des örtlichen Verteilnetzbetriebs. Dieses Regime der Konzessionsvergabe war die Grundlage für die seit dem Jahr 2005 immer stärker werdende Rekommunalisierung der örtlichen Energieversorgung. Ab dem Jahr 2010 etablierten die Kartellbehörden allerdings scharfe Vorgaben für die Vergabe der Konzessionen.“    Konzerne klammern sich an Netze   Der Betrieb von Gas- und Energienetzen ist eine relativ sichere Einnahmequelle. Die Höhe der mit dem Netz erzielbaren Erlöse werde durch die entsprechenden Verordnungen geregelt, erklärt ein Sprecher des Bundeskartellamts auf Nachfrage. „Die Berechnung ist recht kompliziert, die Eigenkapitalverzinsung dürfte für Altanlagen aber um die sieben Prozent betragen.“   Kein Wunder, dass die Konzerne, die von den Privatisierungen der 1990er Jahre profitierten, sich an die Netze klammern. Die Fachleute des Wuppertal-Instituts sprachen unlängst in einem Aufsatz von „umfangreichen Strategien zur Besitzstandswahrung“. Dabei hätten viele Netzbetreiber wegen der erreichten Marktkonzentration Wissensvorsprünge in Verfahrensfragen: Von den schätzungsweise 20.000 Netzkonzessionen in Deutschland waren im Jahr 2013 nach Zählung des Wuppertal-Instituts 11.600 in der Hand von Firmen, die E.ON, RWE oder EnBW gehören. Es handele sich also um ein „Triopol“ – allerdings eines, das von den Regulierungsbehörden nicht angegangen werde. Die Erfahrung zeigt übrigens, dass die bestehenden Konzessionäre wegen der herrschenden Rechtsprechung allgemein Vorteile bei der Neuausschreibung ihres Netzes haben.   Im Jahr 2014 eröffnete das Bundeskartellamt auf Beschwerden der jeweils unterlegenen Bieter bei Netzausschreibungen hin Prüfverfahren gegen Stuttgart und Berlin. Ersteres wurde eingestellt. Die Vergabe des Berliner Gasnetzes an ein Landesunternehmen wurde im Dezember 2014 gerichtlich aufgehoben. Der Rechtsstreit geht in höheren Instanzen weiter.   Die Fraktion DIE LINKE hat im Januar und März Anträge in den Bundestag eingebracht, die die kommunale Selbstverwaltung bei der Energienetzvergabe stärken sollen. In einer dazugehörigen Parlamentsdebatte im März geißelten mehrere CDU-Abgeordnete die „Staatswirtschaft“, die DIE LINKE angeblich anstrebe. Dass sich auch der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß im Parlament mit scharfer Kritik hervortat, zeigt den CDU-internen Konflikt am Beispiel Baden-Württembergs. Bareiß hat nicht nur offensichtlich den Städtetag seines Heimatbundeslandes gegen sich, der auch viele CDU-geführte Kommunen vertritt und dessen erwähnte Chefin Gudrun Heute-Bluhm im Bundesvorstand seiner Partei sitzt. Selbst der Bürgermeister von Titisee-Neustadt, der faktisch gegen die Ausrichtung der CDU-Bundestagsfraktion klagt, ist Mitglied der CDU.