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EEG–Trickserei führt zum Abbau von Arbeitsplätzen

erschienen in Clara, Ausgabe 31,

Immer mehr Unternehmen nutzen Gesetzeslücke aus

 

Die EEG-Umlage ist neben den Preiserhöhungen der Stromanbieter der Preistreiber beim Strompreis. Da die Bundesregierung mit den Energieerzeugern eine feste Einspeisevergütung ausgehandelt hat, gilt: Je niedriger die Energiepreise an den Warenterminbörsen, desto höher ist die EEG-Umlage, die jeder private Stromkunde aufbringen muss.

Damit Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz haben, können sie von der EEG-Umlage befreit werden. Im Jahr 2008 profitierten von dieser Regelung 500 sogenannte energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen. Heute sind es über 2700 Unternehmen. Doch je mehr Unternehmen von der EEG-Umlage befreit werden, desto höher fallen die Kosten für den privaten Stromkunden aus, der für die Ausfallzahlungen der Unternehmen aufkommen muss. Für eine Familie mit zwei Kindern summiert sich das jährlich auf 80 Euro – also dafür, dass deutsche Unternehmen vor ihrer europäischen Konkurrenz geschützt werden.

Mittlerweile tauchen sogar Schlachtereien, Lebensmittel- und Tierfutterhersteller in der Liste der EEG-umlagebefreiten Unternehmen auf. Sie machen sich eine Gesetzeslücke zunutze: Durch den Abbau von regulären Arbeitsplätzen und den Einsatz von Werkverträgen, Leih- oder Zeitarbeit können sie sich energieintensiv rechnen und somit von der EEG-Umlage befreien lassen.

So profitieren sie auf der einen Seite davon, dass sie durch atypische Arbeitsverhältnisse weniger Gehalt zahlen müssen, und auf der anderen Seite sind sie auch noch von der EEG-Umlage befreit. Ein legaler Trick zulasten der Arbeitnehmer und der privaten Stromkunden.

Wie eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ergeben hat, weiß die Bundesregierung darüber Bescheid: »Allein aufgrund der Regelung kann die Bundesregierung nicht valide einschätzen, ob Unternehmen verstärkt Leiharbeitnehmer einsetzen, um die besonderen Ausgleichsregelungen zu erfüllen. Dieser Frage wird gerade im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts nachgegangen. Auf dieser Basis wird die Bundesregierung entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht.« Bis dieser Bericht fertiggestellt und ausgewertet ist, profitieren weiterhin Unternehmen von diesem rechtlichen Missstand – nicht weil sie viel Energie verbrauchen, sondern weil sie viele atypische Arbeitsverhältnisse eingehen.

Die EEG-Umlage ist wichtig, um weg von den natürlichen Ressourcen hin zu erneuerbaren Energien zu kommen. Sie darf aber nicht missbraucht werden, um Unternehmen zu fördern, die sie zu ihrer Gewinnmaximierung nutzen – und das auch noch auf Kosten ihrer Mitarbeiter und der privaten Stromkunden.