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„Die Zeit ist reif für die Solidarische Gesundheitsversicherung“

Von Harald Weinberg, Kathrin Vogler, erschienen in Clara, Ausgabe 43,

Die Fraktion DIE LINKE lehnt das duale Versicherungssystem, also das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, ab und will es durch eine Solidarische Gesundheitsversicherung ersetzen. Wodurch zeichnet sich dieses Konzept aus?

Kathrin Vogler: Alle Menschen, die in Deutschland leben, sollen Mitglied der Solidarischen Gesundheitsversicherung werden, beispielsweise auch Politikerinnen und Politiker, Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte. Sie alle erhalten im Krankheitsfall die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Die private Krankenversicherung wollen wir als Vollversicherung abschaffen.

Wie berechnen sich die Beiträge für die Solidarische Gesundheitsversicherung?

Harald Weinberg: Die Höhe der jeweiligen Krankenversicherungsbeiträge richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit, also nach dem individuellen Einkommen. Zur Berechnung des Beitrags werden alle Einkommensarten herangezogen, inklusive Kapitalerträge und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Wer viel Einkommen hat, zahlt viel. Wer wenig hat, zahlt wenig. Und wer keins hat, zahlt nichts.

Vogler: Außerdem wollen wir die paritätische Finanzierung wiederherstellen: Zukünftig sollen Arbeitgeber wieder die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter der Beschäftigten zahlen. Die Zusatzbeiträge der Versicherten wollen wir abschaffen.

Ihnen schwebt eine Pflichtmitgliedschaft in der Solidarischen Gesundheitsversicherung vor?

Weinberg: Bereits heute gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Dass Menschen trotzdem nicht krankenversichert sind, liegt daran, dass sich viele den Mindestbeitrag nicht leisten können, beispielsweise Solo-Selbstständige mit geringem Einkommen. Wir wollen erreichen, dass auch sie sich für den Krankheitsfall eine gute Absicherung leisten können.

Was passiert mit den Zuzahlungen?

Vogler: Zuzahlungen belasten einseitig die Versicherten und werden deshalb in der Solidarischen Gesundheitsversicherung abgeschafft. Für Zahnprothesen, für Medikamente, Physiotherapien, Fahrten und Krankenhausaufenthalte müssen Versicherte dann keinerlei Zuzahlung mehr leisten.

Weinberg: Das funktioniert, weil wir auch die Beitragsbemessungsgrenze anheben und perspektivisch abschaffen wollen: Derzeit zahlt jemand mit 10.000, 20.000 oder 100.000 Euro Einkommen im Monat genauso viel Beitrag wie jemand mit 4.300 Euro. Wenn wir das gerecht gestalten, dann wäre auch die Abschaffung der Zuzahlungen locker finanziert.

Was bedeutet das konkret für die Beitragszahlerinnen und -zahler?

Vogler: Die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten wird deutlich entlastet. Laut einer brandaktuellen Studie könnte der Beitragssatz von aktuell rund 15,5 Prozent auf 10,56 Prozent sinken, teilweise sogar darunter – zur Hälfte zu zahlen von der versicherten Person, zur Hälfte vom Arbeitgeber. Eine Person mit einem Durchschnittseinkommen spart etwa 1.000 Euro netto im Jahr.

Also eine erhebliche Entlastung für die meisten Versicherten?

Weinberg: Absolut! Wer über ein monatliches Einkommen von bis zu etwa 6.900 Euro brutto verfügt, wird deutlich entlastet. Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge als bisher.

Wie wollen Sie es bewerkstelligen, dass auch Vermögende entsprechend ihrem tatsächlichen Einkommen in die Krankenversicherung einzahlen?

Weinberg: Das ist organisatorisch nicht schwierig. Schon heute müssen alle Bürgerinnen und Bürger ihre Einkünfte beim Finanzamt melden. Dort wird festgestellt, wie hoch das Einkommen ist, entsprechend kann der Beitrag festgelegt werden.

Vogler: Die Krankenkassen verfügen bereits über dieses Instrumentarium. Wer wie ich freiwillig gesetzlich versichert ist, muss jedes Jahr alle Einkünfte bei der Krankenkasse melden.

Was passiert mit Beamtinnen und Beamten und ihren Familien?

Weinberg: Vom Grundsatz her gilt: Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten. Das betrifft auch die Vorsorge für den Krankheitsfall. Wie er dieser Pflicht jedoch nachkommt, ist ihm überlassen. Deshalb schlagen wir vor, ab einem Stichtag alle Beamtinnen und Beamten in die Solidarische Gesundheitsversicherung einzubeziehen. Bei diesen Staatsbediensteten würde der Staat dann den Arbeitgeberanteil statt der Beihilfe übernehmen. So würden nicht nur die Beamtinnen und Beamten Geld sparen, sondern auch die öffentlichen Haushalte.

Welche Leistungen soll die Solidarische Gesundheitsversicherung anbieten?

Vogler: Alles medizinisch Notwendige wird bezahlt, auch Leistungen, die bisher ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel Brillen und rezeptfreie Arzneimittel. Es geht um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle. Zu diesem Zweck soll auch der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen überarbeitet werden. Die Solidarische Gesundheitsversicherung würde die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Und die Solidarische Pflegeversicherung schafft die Voraussetzung für eine echte Reform, für echte Leistungsverbesserungen und eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte.

Bei der Solidarischen Gesundheitsversicherung zahlen Menschen mit einem Einkommen von bis zu 6.900 Euro brutto im Monat weniger Beiträge, bekommen aber mehr Leistung im Krankheitsfall. Warum gibt es trotzdem so viel Gegenwind gegen Ihr Konzept?

Weinberg: In der Bevölkerung ist das Konzept der Solidarischen Gesundheitsversicherung sehr populär. Die Zustimmungswerte liegen in vielen Umfragen bei weit über 70 Prozent. Gegenwind kommt vor allem aus dem Bereich des Finanzkapitals, in erster Linie aus der Versicherungswirtschaft. Kritik daran gibt es auch von vielen Ärztinnen und Ärzten.

Vogler: Die fürchten um ihre Einnahmen. Das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte darf nicht davon abhängen, ob sie ihre Praxis in einem Stadtteil mit vielen oder wenigen Privatversicherten betreiben.

Welche Unterstützung bekommen Sie für Ihre Pläne?

Weinberg: SPD und Grüne haben sich in den vergangenen Jahren auf uns zubewegt. Es mangelt jedoch an konkreten Taten. So hätte die Mehrheit im Bundestag bereits in dieser Legislaturperiode die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge durchsetzen können. Die SPD wollte leider nicht.

Vogler: Außerhalb des Parlaments gibt es große Sympathien für unser Konzept der Solidarischen Gesundheitsversicherung bei Gewerkschaften und Sozialverbänden. Übrigens, das Nebeneinander eines beitragsfinanzierten, gesetzlichen Krankenversicherungszweigs und eines privaten, nach Risiko kalkulierten Zweigs ist einmalig in Europa. Es ist an der Zeit, dass wir in Deutschland eine Solidarische Gesundheitsversicherung für alle schaffen.

Das Interview führte Ruben Lehnert.

Harald Weinberg ist Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie der Fraktion DIE LINKE.
Kathrin Vogler ist gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.