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„Die Rechte der Beschäftigten wurden gestärkt“

erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann erklärt die Bedeutung des Urteils.

Weshalb hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung von Emmely für unwirksam erklärt?

Benedikt Hopmann: Ausschlaggebend war, dass das Gericht die Abwägung der Interessen von Kaiser’s und von Emmely ins Zentrum seiner Entscheidung gerückt und dabei die Interessen Emmelys stärker gewichtet hat: Sie hat 31 Jahre, praktisch ihr gesamtes Berufsleben lang, unbeanstandet für die Supermarktkette Kaiser’s beziehungsweise deren Vorgänger gearbeitet. Das und Emmelys Interesseam Erhalt ihrer Existenzgrundlage wog schwerer als die pflichtwidrige Einlösung von zwei Pfandbons. Ich bin übrigens nach wie vor überzeugt, dass Emmely die beiden Bons nicht eingelöst hat.

 

Warum fand Emmelys Fall ein so starkes Echo?

Emmelys Fall hat das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen verletzt. Deshalb engagierten sich so viele für sie.

 

Welche Folgen hat das Urteil?

Mit der Entscheidung im Fall Emmely wurden die Rechte der
Beschäftigten gestärkt: Ihr Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes wird stärker gewichtet. Kündigt ein Unternehmen wegen eines Pflichtverstoßes mit nur geringfügigem wirtschaftlichem Schaden, dann hat eine Klage dagegen nun mehr Aussicht auf Erfolg. Dies gilt vor allem dann, wenn der Gekündigte schon lange beschäftigt ist. Emmely ist kein Einzelfall. Der Verzehr einiger übrig gebliebener Maultaschen – das war ein typischer Kündigungsgrund, über den die Presse in den vergangenen Monaten mehrfach berichtete.

 

Was empfehlen Sie den vielen unbekannten „Emmelys“?

Sich wehren, sich gewerkschaftlich organisieren und für die eigenen Rechte kämpfen. Sie haben keine andere Wahl, wenn sie nicht untergehen wollen. Emmely hat gezeigt, wie es geht: Zunächst kämpfte sie mit ihrer Gewerkschaft für einen Tarifvertrag, dann wurde ihr gekündigt, und nun hat sie erfolgreich dagegen geklagt.