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Deutschlands bekannteste Kassiererin beweist: Wer kämpft, kann gewinnen

Von Wolfgang Neskovic, erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Auf diesen Augenblick musste sie mehr als zwei Jahre lang warten:Barbara E., deutschlandweit bekannt als Emmely, sitzt wieder an ihrem alten Arbeitsplatz. Alles ist wieder so, wie sie es kannte und liebte – bis zu jenem Moment Anfang 2008, der ihr Leben veränderte.

Damals erhielt Emmely von ihrem Arbeitgeber, der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann, die fristlose Kündigung.Der Vorwurf: Sie soll zwei herrenlose Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst haben. Nach 31 Jahren tadelloser Arbeit sollte plötzlich Schluss sein. „Das ist ein schlechter Scherz“, glaubte sie zunächst. Die Kündigung, sagt Emmely, habe ihr den Boden unter den Füßen weggerissen.

Kurze Zeit später nimmt Emmely den Kampf auf.Sie trifft sich mit Gewerkschaftern und reicht Klage ein. Der Kampf um ihr Recht beginnt zunächst mit Niederlagen. Als das Berliner Landesarbeitsgericht die Kündigung bestätigt, bricht sie in Tränen aus. „Als ich sah, dass meine Tochter weinte, konnte auch ich meine Tränen nicht unterdrücken“, erinnert sie sich.

Doch Emmely lässt sich nicht entmutigen.Unterstützt wird sie von der Gewerkschaft ver.di, mit der sie im Jahr 2007 in Berlin für höhere Löhne gestreikt hatte, und ihrem Anwalt Benedikt Hopmann. Die angebotene Abfindung lehnt sie ab. Sie will sich nicht abspeisen lassen. Auch auf ein Angebot der Arbeitsagentur lässt sie sich nicht ein, die ihr über eine Leiharbeitsfirma einen Job bei Kaiser’s anbietet – für nur noch 6,51 Euro pro Stunde statt der tariflich vereinbarten 12,96 Euro.

Rückenwind erhält die 53-Jährige in dieser Zeit vom Komitee „Solidarität für Emmely“– einem Kreis aus Gewerkschaftern, Politikern und Freunden. „Wir hatten fast täglich Kontakt, trafen uns auch mal zum Kaffee“, erzählt Emmely. All der Zuspruch beflügelt sie.

Die Entscheidung fällt schließlich am 10. Juni 2010:Burghard Kreft, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, verkündet das Urteil. Die Kündigung ist unwirksam, der Lohn muss ihr nachgezahlt werden. „Die Leute haben sich mit mir gefreut, geklatscht und sich umarmt“, erzählt sie. Es ist einer der glücklichsten Tage in ihrem Leben. „Der Richter hat mich rehabilitiert“, sagt sie und strahlt.

Nun wird der Ruf nach Gesetzesänderungen laut.Die Fraktion DIE LINKE will Verdachts- und Bagatellkündigungen ausschließen. Der reine Verdacht auf eine Verfehlung oder ein geringer wirtschaftlicher Schaden darf nicht zu einer Kündigung führen, fordert der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic (DIE LINKE). Damit wäre ein gewaltiges Stück Unrecht aus dem Weg geräumt und den vielen namenlosen „Emmelys“ geholfen, die nicht im Rampenlicht stehen.